PATT-Tarifverträge 2025/26 abgeschlossen

Die Gewerkschaft GÖD und der PARITÄTische Arbeitgeberverband PATT einigten sich auf zahlreiche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft. Im Gesamtvolumen wurden 15% Steigerung vereinbart. Eine Besonderheit ist die Einführung eines Tarifvertrags für Dual Studierende.

In Mühlhausen / Thüringen trafen sich die Verhandlungsparteien zu einer viertägigen Verhandlung aller bestehenden Tarifwerke zwischen dem PARITÄTischen Arbeitgeberverband PATT und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD). Die Besonderheit der GÖD-Verhandlungskommission ist, dass sie aus ehrenamtlichen Tarifkommissionsmitgliedern besteht, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Mitgliedsorganisationen des PATT sind. Somit sind fast alle Bereiche der Sozialwirtschaft wie z. B. Pflege, Kita, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Rettungsdienst abgebildet. Die verhandelten Tarifverträge treten am 1. Januar 2025 in Kraft und haben eine Laufzeit von zwei Jahren. Im Einzelnen konnten folgende Neuerungen und Weiterentwicklungen erzielt werden:

Rahmentarifvertrag:

  • Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vollzeit von 40 auf 38 Stunden sowie eine Absenkung der Arbeitszeit im Rettungsdienst von 42 auf 40 Std.

Bei betrieblichem Bedarf können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die Beibehaltung der 40 Std./Woche einigen. In diesem Fall wird diese Zeit mit  dem Stundenlohn und einer zusätzlichen monatlichen Bonuszahlung vergütet.

  • Der Jahresurlaub wird um einen weiteren Tag erhöht.
  • Es wird eine Handlungsempfehlung oder innerbetriebliche Verfahrensanweisung zum Pflegezeitgesetz / Familienpflegezeitgesetz im Falle von privater Pflege eingeführt.

Eine von den Arbeitgebern geforderte Verkürzung der Ruhezeiten zwischen den Diensten wurde von der GÖD-Verhandlungskommission erfolgreich abgelehnt. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für die GÖD unantastbar.

Vergütungstarifvertrag:

  • Die Verkürzung der Vollarbeitszeit bedeutet bei gleichbleibendem Tabellenlohn unter dem Strich eine Stundenlohnsteigerung von 5,3 %.
  • Zusätzlich werden die Tabellenentgelte zum 1. Januar 2025 um 5% und zum 01.Januar 2026 um weitere 3,5% angehoben.
  • Darüber hinaus erhöht sich die Jahressonderzahlung ab 2026 um 10% auf 60% des Novembergehalts.
  • Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung und entsprechendem Abschluss werden ab Januar 2025 von der Vergütungsgruppe III in die Vergütungsgruppe IV höhergruppiert.
  • Die bisher befristete Pflegezulage von  wird künftig durch eine gestaffelte, unbefristete Berufsgruppenzulage im Pflegebereich ersetzt. Die Berufsgruppe der Notfallsanitäter/innen erhält ebenfalls eine Zulage.

Tarifvertrag Auszubildende:

  • Ab Januar 2025 und 2026 erhalten Auszubildende jeweils eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 50,- €.
  • Die Jahressonderzahlung für AZUBI wird ebenfalls ab 2026 auf 60% der Novembervergütung angehoben.

Weitere Änderungen:

  • Die Jubiläumszuwendung wird ab 2025 an alle Arbeitnehmer/innen mit mehr als 20 Wochenstunden zu 100% ausgezahlt, Arbeitnehmer/innen mit weniger als 20 Wochenstunden erhalten eine anteilige Auszahlung.
  • Bei der Anerkennung der Vergütungsgruppenjahre werden künftig alle Elternzeiten bis maximal 12 Monate anerkannt.

Einführung eines Tarifvertrages für Dual Studierende:

  • Erstmalig finden auch Beschäftigte im dualen Studium Berücksichtigung und werden im Rahmen der länderspezifischen Gesetzesvorgaben mit einem eigenen Tarifvertrag bedacht. Damit erreichten wir die Umsetzung einer langjährigen Forderung der GÖD Tarifkommission, um einer Schlechterstellung gegenüber den Auszubildenden zu begegnen.

Ab 2025 wird auch die jährliche Einmalzahlung ausschließlich für Mitglieder der GÖD auf 220,00 € erhöht. Ein weiteres Plus für eine Mitgliedschaft in der GÖD.

Mit diesem Tarifabschluss haben die GÖD Tarif- und Verhandlungskommissionen einmal mehr bewiesen, dass es zwar nicht einfach, aber keinesfalls unmöglich ist, die Arbeitsbedingungen für alle Berufsgruppen in der Sozialwirtschaft zu verbessern. Grundlage für diese Tarifergebnisse war und ist allerdings eine Tarifpartnerschaft, bei der in einer kontroversen, aber immer ergebnisorientierten Verhandlung auf Augenhöhe Kompromisse gefunden und nicht mittels Streikandrohungen oder Klassenkampfgetöse erzwungen werden müssen.

Berlin/Erfurt September 2024
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