Tarifsituation für die Sicherheitswirtschaft in Sachsen 2024

In ihrem aktuellen Warnstreikaufruf fordert Ver.di einen Entgelttarifvertrag auf Basis des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 16.01.2024.

Es gibt aber bereits einen vergleichbaren GÖD-Tarifvertrag für Sachsen

Im Januar 2024 haben die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und die Landesgruppe Sachsen im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Sicherheitsbranche im Freistaat Sachsen abgeschlossen.

Die bestehenden Tarifabschlüsse der Gewerkschaft GÖD für Sachsen und von Ver.di für Sachsen-Anhalt (gefordert für Sachsen) sind fast identisch !

 

Lohnsteigerungen für Beschäftigte und Auszubildende im Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen

Im Januar einigten sich die Vertreter*innen der Landesgruppe Sachsen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) auf einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Sicherheitsbranche im Freistaat Sachsen.

Die Sozialpartner einigten sich nach mehrfachen, vergeblichen Versuchen auf ein für alle tragbares Ergebnis. Bei einer Laufzeit vom 1. Februar 2024 bis zum Dezember 2025 wird es eine zweistufige Lohnerhöhung für die Sicherheitsmitarbeiter*innen im Freistaat Sachsen geben. In der ersten Entgeltgruppe erhalten sie 6,92% mehr Lohn von künftig 13,90 Euro und ab Januar 2025 steigt er um weitere 5% auf 14,60 Euro. Die Beschäftigten im Revier- und Interventionsdienst erhalten ab Februar 2024 7,9% mehr und ab Januar 2025 weitere 5%. Verbesserungen konnten auch bei einigen Zulagen vereinbart werden. Für die Auszubildendenvergütungen wurden ebenfalls Vergütungserhöhungen in zwei Stufen vereinbart.

„Uns war es wichtig, durch die Erhöhungen der Auszubildendenvergütung Anreize zu schaffen. Zum einen, den Beruf zu vernünftigen Bedingungen erlernen zu wollen und zum anderen, um damit dem Problem des Fachkräftemangels zu begegnen“, erklärt Manfred Loitsch, Mitglied des GÖD-Bundesvorstandes und Verhandlungsteilnehmer.

Die Tarifparteien werden gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages beantragen. „Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) werden dann endlich alle Beschäftigten von den Lohnsteigerungen profitieren“, erklärt der GÖD Verhandlungsführer Wolfgang Schneider. „Diese Entscheidung liegt leider nicht in den Händen der GÖD, sondern beim Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem dort etablierten Ausschuss“, so Schneider weiter. „Es muss endlich Schluss damit sein, dass immer noch Kolleginnen und Kollegen für Hungerlöhne die Sicherheit auf den Straßen, bei Großveranstaltungen sowie in Bussen und Bahnen im Freistaat gewährleisten müssen, obwohl die Arbeitnehmerbank des AVE-Ausschusses genau das verhindern kann“, führt Schneider aus.

Er appellierte an Politik und Tarifausschuss, dass man endlich zur Vernunft kommen solle. Wer mehr Tarifbindung und Chancengleichheit fordere, muss sie auch umsetzen. Das garantiert jenen, die für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates gute Arbeit leisten auch gute und faire Löhne.

Lohnsteigerungen für Beschäftigte und Auszubildende im Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen

 

Tarifabschluss mit der opseo-Gruppe für 2024

Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen konnte für die in der opseo-Gruppe vereinten und auf die außerklinische Intensivpflege spezialisierten mittel-ständischen Pflegeunternehmen ein Tarifabschluss für 2024 erreicht werden.

Nach Zustimmung unserer Tarifkommission und der zuständigen Gremien wurden zwischenzeitlich die Tarifverträge unterzeichnet.  Diese sehen folgende Eckpunkte vor: 

 

Kongress des GÖD-Landesverbandes Bayern in Niederalteich

Der Landeskongress der Gewerkschaft GÖD in Bayern tagte am 15. und 16. Januar 2024 im Gäste- und Tagungshaus St. Pirmin der Benediktinerabtei St. Mauritius in Niederalteich.

Nach der Begrüßung, dem Gedenken an die verstorbenen Mitglieder und Eröffnung des Kongresses durch den Landesvorsitzenden Josef Nikl übernahm das gewählte Tagungspräsidium unter dem Vorsitz von Josef Nikl die weitere Führung des Kongresses. Dieses führte neben der Wahl der verschiedenen Kommissionen hin zum ausführlichen Geschäftsbericht des Landesvorstandes.

 

DGB und Beamtenbund verhindern Tariflohn im Sicherheitsgewerbe

Dresden, 14. Juni 2023; Die Arbeitnehmervertreter des DGB und Beamtenbundes (DBB) haben der Allgemeinverbindlichkeit für Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen nicht zugestimmt. Damit geben Gewerkschaftsvertreter etwa 7.000 nicht tarifgebundene Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe dem Lohndumping preis.

Der Tarifausschuss im Freistaat Sachsen besteht aus je drei Vertretern von Arbeitgeberverbänden und drei Vertretern der Gewerkschaften des DGB und des DBB. Sie haben über die Anerkennung der AVE in einem Mehrheitsbeschluss zu entscheiden und teilen dem zuständigen Staatsminister für Wirtschaft Arbeit und Verkehr ihre Entscheidung mit. Diese ist für den Minister bindend. Mit der AVE hätten alle Beschäftigten der Branche rechtlichen Anspruch auf die Tariflöhne. Ohne AVE gilt das nur für Mitgliedsbetriebe des BDSW und für GÖD Mitglieder.

 

Tarifabschluss für Beschäftigte bei den Ländern

Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich in der dritten Verhandlungsrunde am 9.12.2023 für die Beschäftigten der Länder  (ohne Hessen) u.a. auf Einkommenssteigerungen zwischen 8 und 16 % geeinigt.

Eckpunkte der Tarifeinigung:

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Eckpunkte verständigt:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. November 2024 um 200 Euro, und weitere Anhebung um 5,5 % ab dem 1. Februar 2025, mindestens um 340,-- €
  • Erhöhung der Ausbildungsentgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.
  • Steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro. (1.800 Euro im Dezember 2023, danach von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro)