DGB und Beamtenbund verhindern Tariflohn im Sicherheitsgewerbe

Dresden, 14. Juni 2023; Die Arbeitnehmervertreter des DGB und Beamtenbundes (DBB) haben der Allgemeinverbindlichkeit für Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen nicht zugestimmt. Damit geben Gewerkschaftsvertreter etwa 7.000 nicht tarifgebundene Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe dem Lohndumping preis.

Der Tarifausschuss im Freistaat Sachsen besteht aus je drei Vertretern von Arbeitgeberverbänden und drei Vertretern der Gewerkschaften des DGB und des DBB. Sie haben über die Anerkennung der AVE in einem Mehrheitsbeschluss zu entscheiden und teilen dem zuständigen Staatsminister für Wirtschaft Arbeit und Verkehr ihre Entscheidung mit. Diese ist für den Minister bindend. Mit der AVE hätten alle Beschäftigten der Branche rechtlichen Anspruch auf die Tariflöhne. Ohne AVE gilt das nur für Mitgliedsbetriebe des BDSW und für GÖD Mitglieder.

 

Einigung zur TVöD Tarifrunde 2023 für Bund und Kommunen

In der Tarifrunde zum TVöD von Bund und Kommunen wurde am 22.04.23 nach zähen Verhandlungen eine Einigung erzielt. Auf Basis des Schlichterspruchs haben sich die Tarifparteien des TVöD am 22.04.23 zu einer vierten Verhandlungsrunde in Potsdam getroffen und haben eine Einigung erzielt.

 

Die Einigung sieht im wesentlichen folgende Eckpunkte vor:

  • Eine Steuer- und sozialabgabefreie Einmalzahlung in Höhe von netto 1240€ im Juni 2023
  • Von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von netto jeweils 220€. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig. Auszubildende jeweils zur Hälfte.
  • Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200€ und anschließend um 5,5%. Der Erhöhungsbetrag wird auf mindestens 340€ angepasst wo eine solche Erhöhung nicht erreicht wird.

  • Ab dem 1. März eine Erhöhung der Praktikanten- und Ausbildungsentgelte um 150€
  • Laufzeit des Tarifvertrages 24 Monate beginnend mit dem 01. Januar 2023

 Weiterführende Informationen:

 

Warnstreiks vor der Dritten Verhandlungsrunde zum TVöD für den öffentlichen Dienst (Bund/VKA)

Auf die Forderungen der Gewerkschaften zur Entgelterhöhung von 10,5 %, mindestens aber um 500,00 € mit einer Laufzeit von einem Jahr haben die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde eine Erhöhung von nur 3 % ab 1.10.2023 und 2 % ab 01.06.2024 angeboten. Darüber hinaus einen einmaligen Inflationsausgleich über 1.500,--€ im Mai 2023 und 1.000,-- € im Januar 2024 angeboten mit einer Laufzeit von 27 Monaten.

Nachdem in den wesentlichen Fragen bisher keine Annäherung ersichtlich ist, wurden vor der für 27. bis 29.03.2023 angesetzten dritten Verhandlungsrunde die Warnstreiks ausgeweitet.

Die Warnstreiks werden in den nächsten Tagen weiter fortgesetzt!

Warnstreiks vor der Dritten Verhandlungsrunde

 

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission zur Tarifrunde 2023 TVöD von Bund und Kommunen

Die Schlichter zur Tarifrunde 2023 zum TVöD bei Bund und Kommunen haben folgende Presseerklärung herausgegeben:

Presseerklärung der unparteiischen Schlichter Berlin/Göhren-Lebbin, 15. April 2023 Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen:

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Abend des 14. April 2023 beendet worden. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.

„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.

„Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige sächsische Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als Schlichter berufen.

Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

 

Warnstreiks zum TVöD bei Bund und Kommunen

In der ersten Verhandlungsrunde zum TVöD für Bund und Kommunen am 24. Januar 2023 haben die Arbeitgeber die Forderungen der Gewerkschaften zur Entgelterhöhung in Höhe von 10,5 %, und zum geforderten Mindestbetrag von 500,-- € zurückgewiesen und keinerlei Angebot vorgelegt.


Um die angemessenen Forderungen der Gewerkschaften zu bekräftigen und die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde am 22. und 23. Februar 2023 zu einem verhandlungsfähigen Angebot zu bewegen, haben wir zu Warnstreiks aufgerufen. Am Freitag, den 17. Februar 2023 haben wir zusammen mit anderen Gewerkschaften, u.a. am Flughafen München und am Flughafen Frankfurt Warnstreiks durchgeführt.

 

Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst (Bund/VKA) gescheitert

In der dritten Verhandlungsrunde zum TVöD für Bund und Kommunen vom 27. bis 29. März 2023 ist es nicht gelungen, einen Tarifabschluss zu erzielen. Die Beschäftigten von Bund und Kommunen haben in den vorhergehenden Warnstreiks ihre Entschlossenheit zur Durchsetzung eines gerechten Tarifabschlusses zum Ausdruck gebracht. Dies hat leider nicht ausgereicht, die Arbeitgeber zu einem ernsthaften Angebot zu bewegen und die Verhandlungen wurden daher als gescheitert erklärt.

Die Arbeitgeber haben bereits angekündigt, die Schlichtung anzurufen. Die Schlichter hätten dann bis Mitte April Zeit, einen Einigungsvorschlag zu erarbeiten und den Tarifparteien vorzulegen.

Die Vorsitzenden der Schlichtungskommission werden der ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbrandt für die Arbeitgeber und der ehemalige Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr für die Gewerkschaften sein.

Während der Schlichtung herrscht „Friedenspflicht“ und über das Ergebnis der Schlichtung wird anschließend verhandelt.