Reform der sozialen Pflegeversicherung

Am 17.10.2014 wurde als Teil der Reform der Pflegeversicherung das 1. Pflegestärkungsgesetz im Bundestag beschlossen. Die GÖD begrüßt, dass die Politik das schwierige Thema der Pflegeversicherung und der Versorgung unserer älteren Mitbürgerinnen und -bürger angepackt hat.

Als erste Entscheidung greift nun das 1. Pflegestärkungsgesetz, das beinhaltet, dass alle Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung um 4 % angehoben werden. Noch viel wichtiger ist jedoch, dass die Pflege zuhause gefördert wird. Äußerst positiv ist die bessere Verzahnungsmöglichkeit von Daheim-Pflege und ambulanter und teilstationärer sowie stationärer Versorgung. Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können kombiniert werden. So erfährt der Zuhause-Pflegende doch deutlich mehrt Unterstützung als früher. Durch die sog. Umwidmungsregel können künftig 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen für die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlassungsangebote eingesetzt werden. Es unterstützt die Pflegenden sehr, wenn beispielsweise Einkaufshilfen oder Helfer für Botengänge und Betreuung finanziert werden können. Dadurch kann der Pflegebedürftige zusammen mit den pflegenden Angehörigen seinen Alltag individueller gestalten und länger zuhause aufrechterhalten. Die Angehörigen werden entlastet und Pflegekräfte können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Und auch, wer die eigenen 4 Wände altersgerecht umrüsten muss, kann künftig Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro bekommen. Die pflegenden Angehörigen verzweifelten oft an hochschwelligen und intransparenten Bestimmungen. Auch in diesem Bereich soll Abhilfe geschaffen werden und der Zugang zu den oben erwähnten niederschwelligen Entlastungsangeboten dürfte hier auch die Pflege zuhause einfacher und  manchmal auch menschenwürdiger gestalten. Für Berufstätige dürfte die bezahlte Auszeit vom Beruf interessant werden, denn wer kurzfristig künftig eine Pflege organisieren muss, soll bis zu 10 Tage frei erhalten. Dies wird nun noch zeitnah in einem eigenen Gesetz geregelt. Aber auch der stationäre Bereich profitiert von den Änderungen. Die Anzahl der Betreuungskräfte soll steigen und die zusätzliche Betreuung soll künftig allen, nicht nur den an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen zugutekommen. Denn es ist wichtig, die Pflegekräfte zu stärken und ihnen mehr Zeit im Pflegealltag zu gewähren. Fast 1 Mio. Menschen sind in Deutschland im Pflegedienst und in Pflegeheimen beschäftigt. Mehr als 85 % davon sind Frauen und wir hoffen, dass die nun geschaffenen Möglichkeiten auch dort die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern helfen. Ein wichtiger Punkt ist der Abbau der Bürokratie im Pflegealltag, um mehr Zeit für die Pflege am Menschen zu schaffen. Die Ausbildung wird attraktiver und es sollen mehr Ausbildungsplätze geschaffen werden, um den doch immensen Nachwuchsbedarf für die Zukunft erfüllen zu können. Wir denken, dass dann mit der angekündigten Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes in der 2. Stufe ab 2017 noch mehr an Individualität und gerechter Verteilung erreicht wird. Die Erweiterung von 3 auf 5 Pflegestufen mit der Stufe für Demenzkranke bedeutet doch eine erheblich bessere Differenzierung der Notwendigkeiten des einzelnen Pflegebedürftigen. Abschließend erwartet die GÖD natürlich, dass die Erleichterungen, die Leistungserhöhungen und die Verbesserung der Gesamtsituation möglichst zeitnah und kurzfristig in den Pflegealltag, in die stationären Einrichtungen und in die Daheim-Pflege transferiert werden. Die Pflegebedürftigen müssen zielgerichteter versorgt und die Pflegenden passgenau unterstützt werden. Nur so können wir den Herausforderungen, die unsere Gesellschaft an uns stellt, für die Zukunft gerecht werden.

 

Josef Nikl
GÖD-Bundesverband
Fachbereich Gesundheit