Tarifeinigung für das private / teilkommunale Omnibusgewerbe im Bundesland Niedersachsen erzielt

GVN - 2Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 11. August 2015 konnte sich der Arbeitgeberverband „Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V." (GVN) und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) auf einen Mantel- und Lohntarifvertrag einigen.

Es galt einen Tarifvertrag zu schaffen, der ein seit 1997 bestehendes Tarifwerk ersetzt. Seit dem von der ÖTV (jetzt Ver.di) verhandelten Werk wurden Löhne lediglich aufgrund von Empfehlungen des Arbeitgeber-verbandes erhöht. Da aber nicht jeder Betrieb diesen Empfehlungen folgte, entstand ein nicht mehr hinzunehmendes unterschiedliches Lohnniveau in den privaten / teilkommunalen Omnibusunternehmen im Bundesland Niedersachsen. Einen tarifrechtlichen Anspruch hätte es lediglich auf den inzwischen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € gegeben.

Ziel war es, ein einheitliches Lohnniveau zu schaffen, dass auch in den nächsten Jahren wieder durch regelmäßige Tarifverhandlungen erhöht werden kann. Dies ist in beidseitiger konstruktiver und zielgerichteter Tarifarbeit gelungen!

Das Ergebnis kann sich sehen lassen:

Lohnsteigerung um 28,1 %

Omnibusfahrer, Kfz-Schlosser usw. erhalten ab dem 01.09.2015 einen Stundenlohn von 10,40 €. Dies ist zum tarifrechtlichen Anspruch des

Mindestlohnes ausgehend eine Lohnsteigerung um „22,4 %".

Ab dem 01.09.2016 steigt der Stundenlohn auf 10,70 € (2,9 %)

und ab dem 01.09.2017 auf 11,00 € (2,8 %), also weitere „5,7 %".

Sonderzahlungen

  • Das Urlaubsgeld steigt auf 20,00 € pro Urlaubstag
  • Weihnachtsgeld gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit zwischen
  • 200 € (nach einem Jahr) und 800 € (nach zehn Jahren)
  • Für vermögenswirksame Leistungen erhält jeder vollbeschäftigte Arbeitnehmer - 39,88 € - (Teilzeitkräfte anteilig).
  • Einführung eines Sterbegeldes (auch bei anerkannten Lebenspartnerschaften) in Höhe - eines - monatlichen Bruttoentgeltes (bei Arbeitsunfall in Höhe von - zwei - monatlichen Bruttoentgelten)
  • Verbesserungen und Regelungen bei der Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit und Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts
  • Verbesserungen und Regelungen bei den Zuschlägen und Spesen
  • Mitglieder der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) erhalten jährlich vier Tankgutscheine in Höhe von jeweils 44,00 €. Insgesamt also -176,00 €- im Jahr
  • Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 01.09.2015 um bis zu 40,8 %

Bild der Verhandlungskommission von links:  Jörg Stadler (stv. Bundesvorsitzender GÖD), Andreas Samek (Fa. Bruns), Dirk Störtländer (Fa. Meyering), Henrik Schulz (Fa. DHE), Rolf Zimmermann (BV GÖD), Thomas Lakawe (Fa Stoss), Andrea Hasecke (Fa DHE) und Wolfgang Schneider (Tarifsekretär GÖD)

Jörg Stadler