Einigung in den Tarifverhandlungen 2016 für Beschäftigte bei Bund und Kommunen in der dritten Verhandlungsrunde

Die Tarifparteien haben am 29. April in der dritten Verhandlungsrunde der
Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen nach umfangreichen Warnstreiks eine Einigung erzielt.

Hierbei wurden folgende Eckpunkte vereinbart:

Die Entgelte und Praktikantenentgelte  werden ab dem 1. März 2016 um 2,4 % erhöht und um weitere 2,35 % ab dem 1. Februar 2017. Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Auszubildende erhalten einen Festbetrag von 35 Euro ab dem 1. März 2016 und weitere 30 Euro ab dem 1. Februar 2017.  Der Jahresurlaub beträgt in der
5-Tage-Woche 29 Tage statt bisher 28 Tagen.  Die bisherigen Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden gelten weiter. Außerdem wurde ein Lernmittelzuschuss von 50 Euro brutto pro Ausbildungsjahr sowie eine Erstattung der Unterbringungskosten und Verpflegungszuschuss bei auswärtigem Berufsschulblockunterricht vereinbart.

Die Neue Entgeltordnung wird zum 1. Januar 2017 mit einer Mindestlaufzeit von vier Jahren in Kraft gesetzt und zum 1. März 2017 tritt die stufengleiche Höhergruppierung in Kraft. Hier werden insbesondere die geänderten tatsächlichen Anforderungen in Gesundheitsberufen, im IT-Bereich und weiteren Tätigkeitsfeldern abgebildet.

Die durch die Entgeltordnung entstehenden Mehrkosten werden hälftig von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Als Arbeitnehmerbeitrag wird die Jahressonderzahlung für drei Jahre eingefroren und ab 2017 um 4 Prozent vermindert.

Für die VBL und Zusatzversorgungskassen mit anerkanntem Finanzierungsbedarf werden die Arbeitnehmer zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen zusätzlich an den Kosten beteiligt. Im VBL  Abrechnungsverband West und bei kommunalen Zusatzversorgungskassen mit anerkanntem Finanzierungsbedarf erfolgt dies durch eine Erhöhung der Arbeitnehmerbeteiligung um 0,2 Prozent ab 1. Juli 2016 diese steigt auf 0,3 Prozent ab 1. Juli 2017 und auf 0,4 Prozent ab 1. Juli 2018. Im Abrechnungsverband Ost der VBL erhöht sich die Arbeitnehmerbeteiligung um zusätzliche 2,25 % in drei Schritten. Im Gegenzug
erhöht sich hier die Jahressonderzahlung in fünf gleichen Schritten auf das
Niveau im Tarifgebiet West.

Die bisherigen Regelungen zur Altersteilzeit im TV Flex AZ werden um zwei Jahre verlängert. Damit kann Altersteilzeit bis zum 28. Februar 2018 in Anspruch genommen werden. Die übrigen Bedingungen der Altersteilzeit  bleiben unverändert.

Über den Gesundheitsschutz von Beschäftigten der Flughafenfeuerwehren werden nach Abschluss der Tarifrunde 2016 Verhandlungen aufgenommen.

In Ergänzung der Regelungen zur Übergangsver­sorgung bei Beschäftigten der Feuerwehr im Einsatzdienst ist eine Dynamisierung des monatlichen Entgelts während der Freistellung vereinbart

Dieses Verhandlungsergebnis steht unter einer Erklärungsfrist bis zum 31. Mai.

München, den 2. Mai 2016