Sozialwahlen 2017

 

Für Gesundheit und Rente

 

 

Die Bedeutung der Sozialwahlen

 

 

2017 ist es wieder so weit: die Versicherten und Rentner der deutschen Sozialversicherungsträger werden aufgerufen, durch eine Wahl ihre Vertreter in eine Vertreterversammlung oder einen Verwaltungsrat der verschiedenen Versicherungsträger zu berufen. Diese Wahlen in der Sozialversicherung, kurz als Sozialwahlen bezeichnet, werden in der Bundesrepublik seit 1953 durchgeführt und finden alle sechs Jahre statt.

 

 

Bereits seit der Entstehungsphase der gesetzlichen Sozialversicherung in der Bismarck‘schen Zeit wurde und wird bis heute der Selbstverwaltung ein zentraler Stellenwert beigemessen. Auch 2017 werden wieder knapp 50 Millionen Menschen ihr Votum per Briefwahl abgeben. Damit ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland - nach den Bundestagswahlen und den Wahlen zum Europäischen Parlament.

 

Die Parlamente

 

Sozialwahlen finden in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung statt. Zu wählen sind die „Vertreterversammlungen“ (in der Krankenversicherung heißen sie „Verwaltungsräte“), die sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzen und in getrennten Wahlgängen gewählt werden. Die Vertreterversammlungen/Verwaltungsräte werden auch als die „Parlamente“ des Versicherungsträgers bezeichnet und üben wichtige Funktionen aus. Sie beschließen u.a. die Satzung (und damit teilweise auch den Leistungskatalog) des Trägers, haben die Personalhoheit, stellen den Haushalt fest und haben die Jahresabrechnung abzunehmen.

 

Die Vorschlagslisten

 

Bei den Sozialwahlen treten keine politischen Parteien an. Zur Entscheidung stehen Bewerber von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervereinigungen mit sozialpolitischer Zielsetzung sowie die Vereinigungen der Arbeitgeber. Diese stellen Vorschlagslisten mit Wahlbewerbern auf. Eine Liste erhält Sitze in der Versammlung, wenn sie in der freien und geheimen Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl genügend Stimmen erhält, wobei es auch hier eine 5%-Klausel gibt. Die Vorschlagslisten können sich zu Listenverbindungen zusammenschließen und damit ihre Stimmenanteile bündeln.

 

Die Wahlhandlung

 

Die Sozialwahlen werden inzwischen ausschließlich als „Briefwahl“ durchgeführt. Alle Wahlberechtigten bekommen im Frühjahr 2017 ihre Wahlunterlagen. Darin sind Stimmzettel, Erläuterungen sowie zwei Briefumschläge für die Stimmabgabe enthalten. Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten zusätzliche Unterstützung.

 

Urwahlen und Friedenswahlen

 

Doch nicht bei allen Sozialversicherungsträgern finden „Urwahlen“ statt, in der die Wahlberechtigten tatsächlich wählen können. Wenn nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen als insgesamt zu wählen sind, so gelten diese automatisch als gewählt. Man spricht dann von einer „Friedenswahl“, weil eine tatsächliche Stimmabgabe nicht stattfindet. Die Möglichkeit der Friedenswahl soll die hohen Kosten einer Wahlhandlung vermeiden; deshalb wird sie von den meisten Versicherungsträgern angestrebt. So wurden bei der letzten Sozialwahl 2011 bei insgesamt 206 Trägern der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung nur 10 Urwahlen abgehalten.

 

In diesem Jahr finden „Urwahlen“, an denen sich eine CGB-Liste zur Wahl stellt, unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) statt. Hierzu hat der CGB eine Vorschlagsliste mit mehr als 3.000 Unterschriften beim Wahlausschuss der DRV Bund eingereicht.

 

Dank der aktiven Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Landes- und Bezirksverbänden bis hinein in die Betriebsgruppen haben wir das erforderliche Quorum Unterschriften insgesamt weit überschritten. Damit waren wir, nach Auskunft des Wahlvorstandes der DRV Bund, die zweite Liste, die die Hürde der Unterschriftensammlung erfolgreich genommen hat.

 

Dafür ein ganz herzliches Dankeschön an alle fleißigen Sammlerinnen und Sammler, die uns in den vergangenen Wochen und Monaten so tatkräftig unterstützt haben!

 

 

Daten und Fakten

 

Der CGB und seine Gewerkschaften sind derzeit bundesweit bei 57 Trägern der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten vertreten.

 

Die CGM, die DHV, die GÖD und die CGPT sowie der Dachverband CGB haben bis zum 17. November 2016 bei all diesen Trägern Vorschlagslisten für die Wahl der Vertreterversammlungen und der Verwaltungsräte eingereicht.

 

Zu einem Großteil sind dies Vorschlagslisten, die die Gewerkschaften im eigenen Namen eingereicht haben. Zum Teil sind dies aber auch sogenannte Gemeinschaftslisten, die gemeinsam, z.B. mit den Gewerkschaften des DGB, eingereicht wurden.

 

Bis zum 9. Januar 2017 müssen nun die jeweiligen Wahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Vorschlagslisten entscheiden. Werden Mängel der Vorschlagsliste festgestellt, so können diese innerhalb einer Frist behoben werden. Bei den zugelassenen Listen bestimmt der Wahlausschuss auch deren spätere Reihenfolge auf dem Stimmzettel. In der nächsten Ausgabe werden wir über das Ergebnis zur Zulassung unserer Listen berichten.

 

Dort wo „Friedenswahlen“ stattgefunden haben, also sich die Listen über die Verteilung der Mandate geeinigt haben, gibt der Wahlausschuss am 13. Februar 2017 das Wahlergebnis öffentlich bekannt.

 

 

Für die Wahlen am 31. Mai 2017 hoffen wir ebenfalls auf die Unterstützung unserer Listen, indem sich möglichst viele Kolleginnen und Kollegen für die Wahl begeistern und auch selbst aktiv teilnehmen. Rechtzeitig vor dem Wahltermin werden von uns und unseren Mitgliedsgewerkschaften Informationen und Werbeflyer verteilt.

 

 

Außerdem können Informationen zur Sozialwahl auch im Internet unter der Adresse http://cgb.info/aktuell/sozialwahlen-2017.html abgerufen werden.