Einigung zum TVöD bei Bund und Kommunen

Nach den massiven Warnstreiks der letzten Wochen zur Tarifrunde 2018 erfolgte in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern. Hierbei wurde im Gesamtergebnis eine Erhöhung um 7,5 % bei einer Laufzeit von 30 Monaten erreicht mit Schwerpunkten bei Fach- und Führungskräften und in sozialen Berufen und unteren und mittleren Einkommensgruppen.

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Eckpunkte der Einigung sind im Wesentlichen:

  • Erhöhung der Entgelte ab März 2018 um durchschnittlich 3,19 %, ab April 2019 um 3,09 und ab März 2020 um weitere 1,06 %.

  • Die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 6 erhalten mit Wirkung zum 01.03.2018 eine Einmalzahlung von 250,-- €

  • Für die untersten Entgeltgruppen wird eine stufenweise Mindestanhebung 90,-- € und 80,-- € in die Entgelttabellen eingepflegt.

  • Die Entgelte der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten werden zum 01.03.2018 um 50,-- € und zum 01.03.2019 um weitere 50,-- € erhöht. Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden gem. § 16 TVAöD wird ab dem 01.03.2018 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 31.10.2020 außer Kraft. Der Urlaubsanspruch für Auszubildende erhöht sich auf 30 Arbeitstage.

  • Die Altersteilzeitregelungen (FALTER und TVFlexAZ) werden um 30 Monate bis zum 31.08.2020 verlängert.

  • Erhöhung des Zusatzurlaubs bei Wechselschichtarbeit zum 01.01.2019, zum 1.01.2020 und zum 1.1.2021 jeweils um einen zusätzlichen Urlaubstag inkl. Erhöhung der Höchstgrenzen in Krankenhäusern. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für die Refinanzierung der Krankenhäuser geschaffen sind, werden Verhandlungen über die Verbesserung der tariflichen Vorgaben aufgenommen (Erhöhung der Zeitzuschläge für Samstagsarbeit und bei Schicht-/Wechselschichtarbeit, Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit).

    Die Zusage von Bundesinnenminister Horst Seehofer, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich für die Beamten, Richter und Soldaten zu übertragen ist als ein wichtiges Signal und als sehr positiv zu bewerten.

     

    Der Tarifabschluss steht unter einer Erklärungsfrist bis 15.06.2018 !

     

    München, den 18. April 2018

     

    Hinweis:

    Wir bitten um Beachtung, dass es sich bei den genannten Erhöhungswerten um durchschnittliche Werte handelt, die z.B. für den Bereich Pflege abweichen.

    Hier beträgt der prozentuale Steigerungssatz ab dem 01.03.2018 ca. 2,9 %, ab dem 01.03.2019 ca. 3,3 % und ab dem 01.03.2020 ca. 1,04 %.

    Grund hierfür ist die Berücksichtigung der Zusage aus dem Koalitionsvertrag, dass zeitnah eine gesetzliche Regelung erfolgen soll, wonach Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich vollständig refinanziert werden sollen !