Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) weist mit deutlicher Kritik das Vorhaben des Arbeitsministers NRW zurück.

Es müssen mehrere repräsentative Tarifverträge zum TVG-NRW anerkannt werden.


In § 4 Abs. 2 steht:“…,ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt …“
„Das für Arbeit zuständige Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung gem. § 21 Abs.1 Nr. 1 welche Tarifverträge als repräsentativ im Sinne des Satzes 1 anzusehen sind.“
Wie zu erkennen ist, können mehrere einschlägige, repräsentative Tarifverträge gelten. Der Gesetzgeber wählte in diesem Gesetzestext die Pluralform.

Die Voraussetzungen für die Repräsentativität liegen vor.
Unsere Tarifverträge gelten für 10.000 Arbeitnehmer im ÖPNV und sind neben dem Spartentarifvertrag TV-N anerkannte Tarifverträge für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen.
Die Entscheidung des Arbeitsministers ist willkürlich und verstößt gegen die Tarifautonomie des Art. 9 Abs. 3 GG. Er nimmt als ehemaliger DGB-Landesvorsitzender eindeutig Partei für „seinen Gewerkschaftsbund“. Auch wenn die GÖD nicht so mitgliederstark wie ver.di ist, so bestehen dennoch keine Zweifel an der Tariffähigkeit der GÖD.
Die GÖD hat sehr viele Tarifverträge abgeschlossen und ist in Aufsichtsräten, Betriebs- und Personalräten vertreten.
Die von uns ausgehandelten Tariflöhne sind angemessen und liegen über dem von der Landesregierung festgelegten gesetzlichen Mindestlohn.

 

Die GÖD will:

  • Eine Sicherung der Arbeitsplätze für die 10.000 betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ohne Mehrbelastung der Bürger und Bürgerinnen,
  • die Einhaltung der gültigen Tarifverträge,
  • die Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes und der Europäischen Richtlinien,
  • keine Aushöhlung der Tariflandschaft,
  • eine flächendeckende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ohne Mehrbelastung,
  • keine Aushöhlung der Infrastrukturleistungen in der Daseinsvorsorge bei den Verkehrsleistungen und
  • den Schutz der Arbeitnehmer im Mittelstand.

Deshalb müssen mehrere repräsentative Tarifverträge anerkannt werden.