Tarifkompromiss für Landesbeschäftigte (TV-L)

Die Beschäftigten der Länder erhalten nach dem Tarifkompromiss zum TV-L vom 9. März 2013 eine Entgelterhöhung von 5,6 % in zwei Schritten in diesem und im kommenden Jahr.

Die Tabellenentgelte des TV-L werden rückwirkend ab dem 01. Januar 2013 um 2,65 % erhöht und ab dem 01. Januar 2014 um weitere 2,95 %.

Die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden, und die Entgelte der Praktikanten erhöhen sich ab dem 01. Januar 2013 um 50,-- € und werden ab dem 01. Januar 2014 um weitere 2,95 % erhöht.

Der Erholungsurlaub beträgt künftig einheitlich 30 Arbeitstage und für Auszubildende 27 Ausbildungstage.

Daneben wurden Regelungen zur Beschäftigungssicherung für Auszubildende, zur Feuerwehrzulage, für Zusatzurlaub für Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg, zur Fortsetzung der Gespräche über die Befristungspraxis im Länderbereich und zur Aufnahme der Verhandlungen für die Beschäftigten an Theatern und Bühnen mit künstlerischen Tätigkeiten.

Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft mit einer Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2014.

Zur Forderung der Gewerkschaften zur einheitlichen Eingruppierung der Lehrer konnte keine Einigung erzielt werden.

Wir fordern die Länder auf, das Tarifergebnis möglichst umgehend auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

München, im März 2013