GÖD Tarifabschluss für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen

Erhöhung der rentenwirksamen Stundengrundlöhne in einer Größenordnung um bis zu 25 % als Beitrag gegen drohende Altersarmut

 

Nach der Kündigung der Tarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen durch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) zum 31.12.2013 wurden am Montag, den 30.09.2013 mit der Landesgruppe Sachsen im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in Dresden Tarifverhandlungen geführt, die nach ganztägigen schwierigen Verhandlungen zu einer Tarifeinigung geführt haben. 

 Der Tarifabschluss umfasst folgende Eckpunkte:

  • Zusammenführung des bisher bestehenden Lohntarifvertrages vom 29. April 2011 und des bisherigen Manteltarifvertrages  vom 28. Dezember 2005 zu einem neuen, schlanken und äußerst transparenten Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen.

  • Ergänzung dieses Tarifvertrages durch einen Anhang mit ergänzenden manteltarifvertraglichen Bestimmungen und einem  Anhang für Zeitzuschläge für Sicherheitsdienstleistungen in kerntechnischen Anlagen.

  • Regelungen für den Spezialbereich der Feuerwehrdienstleistungen im Freistaat Sachsen in einem eigenständigen Tarifvertrag.

  • Zusammenführung und Reduzierung der bisherigen unübersichtlichen Lohngruppenstruktur auf drei Vergütungsgruppen.

  • Anhebung des Stundenlohnes der untersten Lohngruppe von derzeit 7,50 € (Mindestlohn) ab dem 01.01.2014 auf 8,17 €, mit einer weiteren Erhöhung ab dem 01.01.2015 auf 8,80 €  und auf 9,00 € ab dem 01.01.2016. Dies bedeutet eine Steigerung der Entgelte der untersten Lohngruppe um insgesamt 20 %.

  • Im Gegenzug dazu werden die bisherigen nicht rentenwirksamen Zeitzuschläge für Sonn- und Feiertage von bisher 30 / 100 v.H. schrittweise zurückgeführt. Im ersten Schritt werden diese mit der Erhöhung der Entgelte ab dem 01.01.2014 auf 15 / 30 % reduziert und mit der Entgelterhöhung zum 01.01.2015 vollständig zurückgeführt. Dieser Umwidmung der Zeitzuschläge hat die große Tarifkommission unter Berücksichtigung der Rentenwirksamkeit der damit erreichten Größenordnung der Erhöhung der Stundengrundlöhne zugestimmt. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen von den 11 gesetzlichen  Feiertagen durchschnittlich an etwa  6 Tagen und jährlich durchschnittlich an etwa 28 Sonntagen Dienst geleistet wird. Diese Umwidmung und die damit verbundene deutliche Erhöhung der Grundvergütungen , leistet  einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung der auch in diesem Gewerbe drohenden Altersarmut.

  • Für die Spezialbereiche Werkfeuerwehren und kerntechnische Anlagen bleiben die bisherigen Zuschläge erhalten.

Die Tarifparteien werden für diesen Tarifvertrag wieder eine Allgemeinverbindlichkeit beim zuständigen sächsischen Staatsministerium beantragen.

Unter Berücksichtigung der Rückführung von Zeitzuschlägen hat die große Tarifkommission der GÖD bei den Tarifverhandlungen eine Erhöhung der Stundengrundlöhne um durchschnittlich etwa 25 % gefordert. "Die erreichten Vergütungssteigerungen und die Abwehr der  arbeitgeberseitig geforderten Verminderung von Urlaubstagen sind als deutlicher Erfolg der Verhandlungsführung der für diesen Bereich zuständigen Gewerkschaft GÖD zu werten," so der Verhandlungsführer der Gewerkschaft GÖD, Raymund Kandler.  "Zu diesem Erfolg hat neben den Tarifbeauftragten Manfred Loitsch und Uli Vogler auch die große Sachkompetenz der in der großen Tarifkommission beteiligten Arbeitnehmer beigetragen", so Kandler weiter.

München / Dresden im Oktober 2013