Kettenbefristungen können rechtsmissbräuchlich sein

Auch bei Vorliegen eines Sachgrundes für die Befristung können häufige Befristungen wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam sein. Indizien dafür können nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.07.2012 – 7 AZR
443/09 - sowohl eine lange Gesamtdauer wie auch eine hohe Zahl von Befristungen sein. Bisher wurde von der Rechtsprechung zur Beurteilung der Wirksamkeit von sog. „Kettenbefristungen“ auf die Wirksamkeit des letzten befristeten Arbeitsvertrages abgestellt.

Aktion des Bundes zur Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst der Bundesverwaltung unter:

wir sind bund

CESI Berufsrat Landesverteidigung diskutierte die Wirkung von Budgetbeschränkungen auf die nationalen Streitkräfte

 

Am 12.Juni.2012 traf sich der CESI Berufsrat Landesverteidigung zu einem Arbeitstreffen in Brüssel. Die Teilnehmer der internationalen Runde kamen aus Deutschland, Österreich, Irland, Niederlande und Frankreich. CGB und GÖD vertreten die Interessen ihrer Mitglieder in Brüssel.

Christliche Gewerkschaften im Gespräch mit Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich

Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat am Freitag, den 13. Juni 2012 in seinem Dienstgebäude in Berlin-Moabit die stellvertretenden CGB-Bundesvorsitzenden Jörg Hebsacker (DHV) und Raymund Kandler (GÖD) sowie das Mitglied des CGB Bundesvorstandes Ulrich Bösl (CGPT) zu einem Gedankenaustausch empfangen.

v.l.n.r.: Raymund Kandler, Ulrich Bösl, Dr. Hans-Peter Friedrich, Jörg Hebsacker

Tariflohn in Sachsens Bewachungsgewerbe ist allgemeinverbindlich

Nach der Einführung des bundesweiten Mindestlohnes im Bewachungsgewerbe sind im Freistaat Sachsen nun auch die höheren Lohngruppen für alle Beschäftigten bindend.

 

Bereits im Juni 2011 wurde nach zähem Ringen bei Politik, Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes bundesweit der Mindestlohn für die niedrigsten Lohnstufen eingeführt. Seit dem 1. März 2012 gilt im Freistaat Sachsen ein Mindestlohn von 7,00 Euro je Stunde. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung der anderen Lohngruppen wird nun auch die Leistung der Wach- und Sicherheitsmitarbeiter/innen belohnt.

 

Das sächsische Staatsministerium für Arbeit und Soziales hat den Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten die Tariflöhne in der Branche für alle etwa 7200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche. Die Tarifvertragsparteien in Sachsen, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), fordern seit jeher die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) aller Lohngruppen. Damit wird verhindert, dass die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen nicht ausschließlich am Preis gemessen wird, sondern andere Kriterien, wie Zuverlässigkeit und hohe Qualität in den Vordergrund treten. „Durch unterschreiten der Tariflöhne wurde der Wettbewerb der Unternehmen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Das ist ein unhaltbarer Zustand und demotiviert die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, erklärt der Tarifbeauftragte der GÖD, Manfred Loitsch aus Dresden. „Mit der AVE wird jedem in dem Bereich beschäftigten endlich der Tariflohn garantiert, und die sogenannten schwarzen Schafe der Branche werden in ihre Schranken gewiesen“, so Loitsch weiter.

Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte sowie Anhebung der Versorgungsbezüge

Das Tarifergebnis für die Arbeitnehmer im Bundes- und Kommunaldienst wird für Beamte und Versorgungsempfänger übernommen. Die Übernahme des Ergebnisses ist zwar zeit- und inhaltsgleich aber nicht wirkungsgleich, da nach bestehender Gesetzeslage bei jedem Erhöhungsschritt 0,2 % abgezogen und in die Versorgungsrücklage gehen.