Vorschlag der EU - Kommission zur Revision der BVD Richtlinie CGB und GÖD vertreten Beschäftigteninteressen in Brüssel

Fairer Wettbewerb zu existenzsichernden Arbeitsbedingungen

Brüssel/25.04.2012/ca. Heute fand auf Einladung des Europaabgeordneten Dr. Dieter - L. Koch in Brüssel eine Debatte zum Thema Bodenabfertigungsdienste statt. Eingeladen zur Debatte waren Vertreter der Gewerkschaften, der EU-Kommission, Verbände der Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften und Bodenabfertigungsdiensten. Der CGB, Mitgliedsverband der CESI (Europäischer Union unabhängiger Gewerkschafter), und seine Einzelgewerkschaft GÖD waren Teilnehmer der Debatte. Aus Gewerkschaftssicht wurden die Bedenken gegen den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission mit Blick auf die Arbeitsbedingungen vorgetragen. Der GÖD Bundesfachverband Flughäfen Deutschland hatte bereits am 26.03.2012 in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem sog. Flughafenpaket der EU-Kommission Stellung genommen (siehe http://www.cgb.info/aktuell/s_goed1.php). In der Debatte wurde deutlich, dass die von der EU - Kommission vorgebrachten Gründe, welche sie veranlasst hat eine Revision der Richtlinie vorzunehmen nicht nachvollziehbar sind. Insbesondere das Thema der „BVD verursachten Verspätungen“ welche von der EU Kommission mit 75% angegeben wurde, konnte weder von den Verbänden der Fluggesellschaft noch von den Flughafenbetreibern bestätigt werden. Im Gegenteil: statistischen Angaben zu Folge ist hier von 4% auszugehen. Auch im Bezug auf mehr erforderlichen Wettbewerb geht die EU-Kommission von unzutreffenden Voraussetzungen aus.

Einkommensrunde 2012 Kompromiss für TVöD bei Bund und Kommunen

In der dritten Verhandlungsrunde und nach entsprechenden Warnstreiks zum TVöD bei Bund und Kommunen konnte ein Kompromiss mit dem Ergebnis von 3,5 Prozent ab März 2012, 1,4 Prozent ab Januar 2013 und weiteren 1,4 Prozent ab August 2013 erreicht werden. In der zweiten Verhandlungsrunde wurden von Bund und Kommunen lediglich eine Erhöhung von insgesamt 3,3 Prozent und eine Einmalzahlung in Höhe von 200,-- € angeboten.

Das Angebot von Bund und Kommunen muss dringend nachgebessert werden !

Zu Beginn der zweiten Verhandlungsrunde zum TVöD haben Bund und Kommunen ein erstes Angebot mit folgenden Eckpunkten vorgelegt:

Delegation von ärztlichen Tätigkeiten auf Altenpflege- und Krankenpflegepersonal

Seit 22.03.2012 ist die Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Alten- und Krankenpflege in Kraft. Aufgrund der Patientenmenge und Ärztemangelsitua­tion werden schon in vielen Bereichen ärztliche Tätigkeiten mehr oder weniger strukturiert auf Pflegekräfte übertragen. Nun ist diese Delegation im Rahmen von strukturierten Versuchsmodellen nach § 63 Abs. 3 c SGB V möglich.

Warnstreik zum TVöD bei Bund und Kommunen

Die erste Verhandlungsrunde zum TVöD bei Bund und Kommunen wurde ohne Vorliegen eines Arbeitgeberangebotes abgebrochen. Die berechtigten gewerkschaftlichen Forderungen wurden von den Arbeitgebern als überzogen und unbezahlbar zurückgewiesen.

Altersabhängige Differenzierung der Urlaubsdauer im TVöD ist unwirksam !

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 festgestellt, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 TVöD unwirksam ist und damit alle Beschäftigten Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr haben. Dies bedeutet für jüngere Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bis zu vier Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr.