Nein zur gesetzlich verordneten Tarifeinheit !!

Kein Eingriff in das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit

zu dem am 10. Dezember im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Tarifeinheitsgesetz soll am 5. März 2015 die erste Lesung im Deutschen Bundestag stattfinden.

Der Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit verletzt nach unserer Überzeugung die Grundrechte freier Gewerkschaften und ihrer Mitglieder. Verfassungsmäßige Grundsätze wie die Koalitionsfreiheit, der Minderheitenschutz und die freie und unabhängige Ausübung gewerkschaftlicher Rechte werden dabei außer Kraft gesetzt.

Forderungen zur Einkommensrunde 2015
für Beschäftigte der Länder

euroNach langen Jahren der Zurückhaltung müssen die Tarifverträge für die Beschäftigten der Länder wieder Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung und an die Tarifverträge von Bund und Ländern finden.

Außerdem ist es wichtig, durch ein gerechtes Einkommensgefüge die Attraktivität der Beschäftigung bei den Ländern zu steigern um auch für die Zukunft die vielfältigen Aufgaben zu meistern.

Reform der sozialen Pflegeversicherung

Am 17.10.2014 wurde als Teil der Reform der Pflegeversicherung das 1. Pflegestärkungsgesetz im Bundestag beschlossen. Die GÖD begrüßt, dass die Politik das schwierige Thema der Pflegeversicherung und der Versorgung unserer älteren Mitbürgerinnen und -bürger angepackt hat.

CGB Hauptausschuss für Tarifpluralität und Tarifvielfalt - gesetzliche Tarifeinheit stoppen!

Der CGB Hauptausschuss kritisiert scharf das Durchwinken des Referentenentwurfs zum Tarifeinheitsgesetz im Bundeskabinett. Das Gesetz zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit verletzt nach Meinung des CGB Hauptausschusses massiv die Grundrechte freier Gewerkschaften und ihrer Mitglieder. „Verfassungsmäßige Grundsätze wie die Koalitionsfreiheit, der Minderheitenschutz und die freie und unabhängige Ausübung gewerkschaftlicher Rechte werden wegen weniger partikularer Arbeitgeberinteressen des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU Fraktion außer Kraft gesetzt", ärgert sich der CGB Generalsekretär Christian Hertzog.

Höhere Löhne für Sicherheitsmitarbeiter in Niedersachsen

Gewerkschaft GÖD und Arbeitgeberverband einigten sich auf bis zu 4% mehr Lohn und rund 40 Euro mehr für die Auszubildenden. Eine Absenkung der Zulagen für Sonn- und Feiertage wurde von der  Tarifkommission abgelehnt.

Ende September trafen sich die Vertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und der Landesgruppe Niedersachsen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) zu Tarifverhandlungen. In konstruktiven Gesprächsrunden wurden die Kernthemen Umsetzung des Mindestlohnes für Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie eine angemessene Lohnerhöhung für die höher qualifizierten Beschäftigten erörtert. Insgesamt konnten die Tarifparteien sich auf Lohnsteigerungen von zwei bis drei Prozent einigen. Mit der Umsetzung des Mindestlohnes von 8,50 € steigen die Einkommen in den untersten Entgeltgruppen um 3,1% und im Revierdienst steigt der Lohn um knapp 3% auf 9,95 € nach der Probezeit.

Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten

Das Bundeskabinett hat am 5. November 2014 eine Verordnung zur Erweiterung der anerkannten  Berufskrankheiten um vier  vier neue Krankheiten als Berufskrankheiten beschlossen.

Hieraus erfolgen für Betroffene Ansprüche auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung und ggf. Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung.

  • Bestimmte Formen des so genannten „weißen Hautkrebses" (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung

  • Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs) durch bestimmte manuelle Tätigkeiten

  • Hypothenar-Hammer-Syndrorm und Thenar-Hammer-Syndrom (Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung)

  • Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe

Diese Verordnung bedarf noch der Zustimmung der Länder.  Betroffene können sich aber bereits vorab bei ihren Unfallversicherungen melden.

Link zur Verordnung auf der Homepage des BMAS