Tarifausschuss empfiehlt Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen.

In der mündlichen Verhandlung vom 24. Mai 2019 hat der paritätisch besetzte Tarifausschusses im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mehrheitlich ( mit 4 : 2 Stimmen) beschlossen, dem Minister zu empfehlen, den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 13.11.2018 rückwirkend zum 07.03.2019 als allgemeinverbindlich zu erklären.