Ver.di instrumentalisiert den DGB und blockiert erneut die Allgemeinverbindlichkeit im privaten Sicherheitsgewerbe
Wer glaubte, dass sich die „starke“ Gewerkschaft ver.di für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben stark macht, wird einmal mehr enttäuscht.
Ende August fand im Wirtschaftsministerium des Freistaates Sachsen die Verhandlung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Tarifvertrages zwischen der Landesgruppe Sachsen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) für das sächsische Bewachungsgewerbe statt. Die Tarifpartner machten in ihren Erläuterungen auf die Erforderlichkeit der AVE an deutlichen Beispielen aufmerksam. Im Besonderen wurde klargestellt, dass in den meisten anderen Bundesländern bei gleichen wirtschaftlichen Bedingungen gleichwertige und sogar niedrigere Tarife mit ver.di abgeschlossen wurden und diese die Allgemeinverbindlichkeit erhalten haben.
In der weiterführenden Diskussion wurde von den Vertretern der GÖD an die Mitglieder der Gewerkschaften im Tarifausschuss erneut appelliert, die Entscheidung zur AVE nicht, wie in der Vergangenheit immer wieder, von persönlichen Meinungen oder verbandseigenem Konkurrenzdenken abhängig zu machen. Diese Entscheidung hat gesamtgesellschaftliche Bedeutung für die Menschen im Freistaat und müsse mit Blick auf die wirtschaftliche Chancengleichheit für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen getroffen werden.
Tarifausschuss empfiehlt Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen.
In der mündlichen Verhandlung vom 24. Mai 2019 hat der paritätisch besetzte Tarifausschusses im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mehrheitlich ( mit 4 : 2 Stimmen) beschlossen, dem Minister zu empfehlen, den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 13.11.2018 rückwirkend zum 07.03.2019 als allgemeinverbindlich zu erklären.
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