Tarifausschuss empfiehlt Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen.

In der mündlichen Verhandlung vom 24. Mai 2019 hat der paritätisch besetzte Tarifausschusses im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mehrheitlich ( mit 4 : 2 Stimmen) beschlossen, dem Minister zu empfehlen, den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 13.11.2018 rückwirkend zum 07.03.2019 als allgemeinverbindlich zu erklären.

Wir gehen davon aus, dass der Minister  dieser Empfehlung nachkommt und der zwischen der BDSW Landesgruppe Sachsen und der Gewerkschaft GÖD abgeschlossene Tarifvertrag allgemeinverbindlich wird und damit als Mindestnorm für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen verpflichtend angewendet werden muss.

 

Wir hoffen, dass künftig auch der DGB seine aus dem vermeintlichen Alleinvertretungsanspruch resultierende Blockadehaltung aufgibt und der soziale Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Branche in den Vordergrund rückt.

München, im Mai 2019