Chance zur Aufwertung der Pflege nutzen: deutliche Erhöhung der Mindestentgelte !
CGB/GÖD: Stellungnahme zu dem Entwurf einer 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung
Diese Verordnung stellt mit ihren weitreichenden Eingriffen in die Tarifautonomie grundsätzlich eine Aushöhlung der Sozialpartnerschaftsbedingungen zwischen den Tarifparteien dar. Nachdem in vielen der im Geltungsbereich befindlichen Bereiche tarifvertragliche Regelungen nicht bestehen, sind Steigerungen der Mindestlöhne in den betreffenden Bereichen zu begrüßen und aktuell auch notwendig. Die aktuellen Herausforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll die Wichtigkeit einer funktionierenden Pflege in allen Bereichen auf und offenbart auch die Versäumnisse der vergangenen Jahre, die Pflege angemessen zu honorieren und die Arbeitsbedingungen und die Entgelte angemessen zu gestalten.
Daher wäre es gerade jetzt an der Zeit, auch im Geltungsbereich der Pflegearbeitsbedingungenverordnung die Mindestentgelte sehr deutlich über die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Werte hinaus zu erhöhen.Dies würde neben der allgemeinen Aufwertung der Pflege auch dazu führen, dass die Bereitschaft, den Pflegeberuf zu ergreifen und sich entsprechend aus- bzw. fortbilden zu lassen bzw. in diesen Beruf zurückzukehren auch auf lange Sicht gesteigert würde. Gleichzeitig muss aber auch sichergestellt sein, dass die damit verbundenen Kosten der Leistungserbringer auch von den Leistungsträgern in voller Höhe refinanziert werden und nicht an anderer Stelle wieder gekürzt zu werden bzw. die Qualität der Pflege durch vermehrten Einsatz von Hilfskräften vermindert wird.
Die 25 % -Regelung in § 1 IV und in § 2 VI der Verordnung scheint nicht nur von seiner diffizilen administrativen Erfassbarkeit her, sondern auch quantitativ fraglich bzw. nur schwer nachvollziehbar / vertretbar zu sein. Außerdem ist nicht nachvollziehbar, weshalb in § 2 eine Unterscheidung der Mindestentgelte nach Ost- bzw. West-Bundesländern erfolgt. Diese Unterscheidung ist aus unserer Sicht schon lange nicht mehr gerechtfertigt.