Tarifvertrag PATT neu verhandelt

Ab Januar 2021 nicht nur mehr Einkommen für Beschäftigte und Auszubildende der Mitgliedsunternehmen des PARITÄTischen Arbeitgeberverband PATT. Die Tarifparteien einigten sich auch auf deutlichere Abgrenzungen bei den Eingruppierungen, die Einführung einer weiteren Erfahrungsstufe und die Regelung des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung.

 

Ende April 2020 haben sich die Kolleginnen und Kollegen der GÖD Verhandlungskommission zu Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebervertretern des PARITÄTischen Arbeitgeberverbands PATT getroffen. Die Mitglieder der Tarifkommission der Gewerkschaft gaben zu verstehen, dass die Verhandlungen zwar unter den Vorzeichen der Pandemie standen, diese aber nicht Leitmotiv sein dürfe. Einerseits müssen die Kolleginnen und Kollegen für ihre gute Arbeit gutes Geld erhalten, andererseits müssen aber die Folgen des Lockdown berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund verständigten sich die Sozialpart-ner auf Verbesserungen im Rahmentarifvertrag und auf spürbare Einkommenssteigerungen für unsere Kolleginnen und Kollegen.

 

Das gesetzte Ziel, die Eingruppierungen nicht nur einfacher, sondern für die Beschäftigten auch gerechter und überschaubar zu gestalten, konnte letztlich erreicht werden. Damit sind die meisten Streitpunkte, besonders bei Erst-eingruppierungen, ausgeräumt und den Betriebsräten wird die Arbeit erleichtert.

 

Deutliche Anhebung der Einkommen

Ab dem 1. Januar 2021 steigen die Tabellenentgelte um 7 % und zum 1. Januar 2022 nochmals um 6 %. In der Einstiegsstufe der unteren Entgeltgruppen I und II werden die Einkommen im ersten Schritt sogar um 13 % erhöht. Auch die Vergütungen für die Auszubildenden werden ab Januar 2021 um durchschnittlich 150,- Euro monatlich angehoben.

 

Festlegung einer weiteren Erfahrungsstufe ab dem 15. Entgeltgruppenjahr

Diese tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft und alle Betroffenen werden zum 1. Januar 2021 entsprechend höhergestuft.

Anhebung des Sonntagszuschlages um 10 % auf 35 %. In diesem Zusammenhang mussten wir allerdings die Zuschläge bei der Berechnungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einschränken. Uns war es aber wichtig, dass diese Regelung nicht bei Arbeits- und Wegeunfällen angewendet wird.

 

Trotz erheblichen Widerstands der Arbeitgeber, konnte die GÖD Verhandlungskommission eine Jahressonderzahlung in Höhe von 25 % des Tabellenentgeltes ab 2021 durchsetzen. Diese erhalten auch die Auszubildenden, mit Ausnahme der Auszubildenden zu RettungssanitäterInnen. Unser Kollege Lars Weihrauch aus dem Bereich der ErzieherInnen, hat sich besonders für einen Berechnungszeitraum vor dem September engagiert. Erst nach kontroversen Diskussionen mit den Arbeitgebervertretern, haben er und die Tarifkommission zugunsten der Einführung der Jahressonderzahlung den Monat November, als Berechnungsmonat akzeptiert.

 

Ebenfalls kontrovers wurde über die Anrechnung der Elternzeit auf die Entgeltgruppenjahre diskutiert. Im Ergebnis wird ab Januar 2021 die Elternzeit für ArbeitnehmerInnen beim ersten Kind einmalig für die Dauer von bis zu zwölf Monaten auf die zurückgelegte Stufenlaufzeit angerechnet. „Es war den Arbeitgebern nicht zu vermitteln, dass auch sie von der Elternzeit profitieren. Nach unserer Auffassung ist Elternzeit die längste Fortbildungszeit eines Beschäftigten“, erklärte Kollegin Theres Lehmann.

 

 

In diesem Zusammenhang konnte auch erreicht werden, dass Zeiten der Fortbildung künftig mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit bewertet werden.

 

Der tarifliche Urlaubsanspruch wird vorgezogen. Künftig erhalten die Beschäftigten bereits nach vollendeten 3 Jahren Beschäftigungszeit 29 Tage Urlaub und nach 8 Jahren steigt der Urlaubsanspruch auf 30 Tage. „Gerade in den Berufsgruppen der Sozialwirtschaft ist Erholungsurlaub ein hohes Gut für die Kolleginnen und Kollegen“, sagt Konstanze Gottschalk, Mitglied der GÖD Tarifkommission.

 

Für die Beschäftigten im Rettungsdienst konnte eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit mit Arbeitsbereitschaft von bisher 46 Stunden pro Woche auf 44 Stunden pro Woche, und ab dem 1. Januar 2022 auf 42 Stunden pro Woche vereinbart werden.

 

Ab Januar 2023 erfolgt eine stufengleiche Umgruppierung der Rettungsassistenten von der E IV in die E III. Ihr Einsatz erfolgt dann als Rettungssanitäter mit einer dynamischen Besitzstandzulage, die dann mit künftigen Tariferhöhungen abgeschmolzen wird. „Wir lassen unsere Rettungsassistenten nicht im Regen stehen und haben damit die Übergangsphase und die Zeit danach geregelt“, erklärte dazu Kollege Matthias Grözinger, selbst im Rettungsdienst tätig.

 

Bei eigener Heirat / eingetragener Lebenspartnerschaft gibt es künftig eben-falls eine zusätzliche Freistellung von einem Tag.

 

Der Tarifvertrag über eine Betriebliche Altersvorsorge gilt unverändert weiter. Dazu gab es lediglich Anpassungen an die veränderte Gesetzeslage.

 

Der für Mitglieder der Gewerkschaft GÖD geltende Tarifvertrag über eine Einmalzahlung von 180,- Euro jährlich wird ebenfalls bis Ende 2022 fortgeführt. Damit lohnt sich die Mitgliedschaft in der GÖD doppelt.

 

Ein besonderer Dank gilt unseren Mitgliedern sowie dem beharrlichen Einsatz unserer Tarif- und Verhandlungskommissionen. Dank ihrem Sach- und Fachwissen konnte dieser herausragende Tarifabschluss erreicht werden.