Reisezeiten außerhalb der täglichen Arbeitszeit sind neu geregelt
Die Anrechnung von Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
ist für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ab dem ersten März diesem Jahres in Kraft getreten. Dazu hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) § 11 Abs. 3 der Arbeitszeitverordnung (AZV) neu gefasst.
Bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ist künftig ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten zu gewähren. Dies gilt auch für Reisezeiten an Sonnabenden, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen. Bei Gleitzeit wird ein Drittel dieser nicht anrechenbaren Reisezeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Wird die Dienstreise von der Wohnung angetreten oder an der Wohnung beendet, darf höchstens die Reisezeit berücksichtigt werden, die bei einer Abreise von oder der Ankunft an der Dienststätte an-gefallen wäre. Reisezeiten können nicht als Mehrarbeit im Sinne der §§ 88 und 143 Abs. 1 Satz 1 angerechnet werden.
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Petition an die Landeshauptstadt München für den Erhalt der Arbeitsplätze am Flughafen München
Aus den Reihen des Landesfachverbandes Flughäfen Bayern wurde eine Petition an die Landeshauptstadt München gestartet. Sie hat den Titel: Hilfe für den Flughafen München - Landeshauptstadt München werde aktiv!!
Um was geht es in der Petition?
Es soll die Haltung der Landeshauptstadt München als Anteilseigner der Flughafen München GmbH dahingehend beeinflusst werden, als dass sie ihrer Verantwortung insofern gerecht wird, Zuschüsse an die Flughafen München GmbH gemäß ihres Eigentumsanteils in Höhe von 23% mit zu tragen (rund 58 Millionen Euro).
Die Eigentümer (Anteilseigner) der Flughafen München GmbH sind zu 51% der Freistaat Bayern, zu 26% die Bundesrepublik Deutschland und zu 23% die Landeshauptstadt München.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben der Freistaat Bayern als auch die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Unterstützung für die Flughafen München GmbH angeboten. Zahlungen vom Freistaat Bayern und Bundesrepublik Deutschland können allerdings erst erfolgen, wenn sich die Landeshauptstadt München, ihren Anteilen gemäß ebenfalls an der finanziellen Unterstützung der Flughafen München GmbH beteiligt.
Derzeit verwehrt die Landeshauptstadt München diese Beteiligung.
Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) unterstützt diese Aktion gerne für den Erhalt der Arbeitsplätze.
Notlagentarifvertrag für Flughäfen
Einkommensverlust inklusive?
Anfang Dezember 2020 haben sich die verhandelnden Gewerkschaften (ver.di und dbb) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Sicherung der Arbeitsplätze während der Corona-Pandemie auf einen bundesweit geltenden Notlagentarifvertrag für Flughäfen geeinigt. Flughäfen, die diesen Tarifvertrag (TV) nicht anwenden wollen mussten dies bis zum 11. Dezember 2020 schriftlich erklären.
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Einkommensrunde 2020 für Beschäftigte bei Bund und Kommunen
Einigung zum TVöD bei Bund und Kommunen!
Am Sonntag, den 25.10.2020 wurde in der 3. Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst zum TVöD für Bund und Kommunen ein differenziertes Tarifergebnis mit folgenden Eckpunkten erzielt.
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