Einkommensrunde 2020 für Beschäftigte bei Bund und Kommunen
Einigung zum TVöD bei Bund und Kommunen!

Am Sonntag, den 25.10.2020 wurde in der 3. Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst zum TVöD für Bund und Kommunen ein differenziertes Tarifergebnis mit folgenden Eckpunkten erzielt.

 

 Die Tabellenentgelte werden

  • ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens jedoch um 50 Euro
  • und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.

 Die Jahressonderzahlung für E1 – E 8 wird um 5 % erhöht.

Einmalige Corona-Sonderzahlung

  • für die Beschäftigten TVöD E 1-8: 600,-- €, E9-12: 400,-- € und E 13-15: 300,-- €, Azubis VKA 225,-- € und Azubis Bund 200,-- €.
  • Im Gesundheitsbereich: EG 1-8, P5-8: 600,-- €, EG 9a – 12; P 9-16: 400,- €, EG 13-15: 300,-- €; 225,-- € für Azubis VkA

 Die Ausbildungsentgelte für Praktikantinnen und Praktikanten und Studierende werden

  • ab dem 1. April 2021 um 25,00 € (Studienentgelt 50,00 €)
  • und ab dem 1. April 2022 um weitere 25,00 € erhöht

 Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden ( § 16 a TVAöD) wird ab dem 2.11.2020 bis zum 31.12.2022 wieder in Kraft gesetzt.

Die Regelungen zur Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells werden bis 31.12.2022 verlängert.

Die Regelungen des Tarifvertrages zur Regelung der Kurzarbeit für die Kom-munen wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Diese Verlängerung ilt auch für bereits bestehende Betriebsvereinbarungen.

Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten im Januar 2022 auf 39,5 Stunden und 39 Stunden im Januar 2023)

Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing

Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen:

Beschäftigte der P-Tabelle erhalten eine monatliche Pflegezulage ab 01.03.2021 in Höhe von 70,00 €, die ab 01.03.2022 um 50,--€ auf 120,--€ erhöht wird

Die monatliche Intensivzulage aus dem BT-K wird ab dem 01.03.2021 von monat-lich 46,02 € auf 100,-- € erhöht.

Die Wechselschichtzulage gem. BT-K und BT-B wird ab dem 01.03.2021 von mo-natlich 105,-- € auf 155,-- E erhöht. Die Zulage für Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschicht leisten wird von 0,63 E auf 0,93 € pro Stunde erhöht.

Beschäftigte im Geltungsbereich des BT-B in den Entgeltgruppen P5 bis P 16 er-halten eine nicht dynamische Zulage von 25,00 €

Angleichung Samstagszuschlag für Beschäftigte in Krankenhäusern auf 20 %.

Verbesserungen für Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitsdienst

Flughäfen

Die tarifgebundenen Flughäfen einschl. des TVöD-BT-F werden von den Entgel-terhöhungen und von dem Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung ausgenommen, wenn dies durch einen noch zu vereinbarenden Notlagentarifvertrag bestätigt wird. Hierzu wird ein Notlagentarifvertrag zur Konkretisierung von zeitlich befristeten ta-riflichen Anpassungen und im Gegenzug zum Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen verhandelt-.

TV-V

Die Entgelte, dynamisierten Zulagen und Zuschläge werden

ab dem 1. April 2021 um 1,56 % und

ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 % erhöht.

Die maximale Anzahl von Tagen mit Arbeitsbefreiung gem. § 15 Abs. 3 S 1 TV-V wird von sechs auf acht erhöht.

Sparkassen

u.a. werden die Tabellenentgelte und dynamisierten Zulagen

ab dem 1. Juli 2021 um 1,4 %, mindestens aber um 50,00 € und

ab dem 1. Juli 2022 um weitere 1,0 % erhöht.

Die ab dem 1. April 2022 geltende Entgelttabelle gilt für den BT-S ab dem 01.01.2022.

Inkrafttreten, Laufzeit

Die Tarifeinigung sieht eine Laufzeit von 28 Monaten vor und soll rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022 gelten.

Es gilt eine Erklärungsfrist bis 26. November 2020.

München, den 25.10.2020