Reisezeiten außerhalb der täglichen Arbeitszeit sind neu geregelt
Die Anrechnung von Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
ist für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ab dem ersten März diesem Jahres in Kraft getreten. Dazu hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) § 11 Abs. 3 der Arbeitszeitverordnung (AZV) neu gefasst.
Bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ist künftig ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten zu gewähren. Dies gilt auch für Reisezeiten an Sonnabenden, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen. Bei Gleitzeit wird ein Drittel dieser nicht anrechenbaren Reisezeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Wird die Dienstreise von der Wohnung angetreten oder an der Wohnung beendet, darf höchstens die Reisezeit berücksichtigt werden, die bei einer Abreise von oder der Ankunft an der Dienststätte an-gefallen wäre. Reisezeiten können nicht als Mehrarbeit im Sinne der §§ 88 und 143 Abs. 1 Satz 1 angerechnet werden.
Diese Anwendung nach der Arbeitszeitverordnung wurde im Einvernehmen des Bundesministeriums der Finanzen und dem BMI auch für die Tarifbeschäftigten übernommen. Für die Teilzeitbeschäftigte regelt § 44 Abs. 2 Satz 4 TVöD-BT-V, dass deren besonderer Situation Rechnung zu tragen ist. Die in § 11 Abs. 2 AZV geregelte Vorgehensweise kann hierfür als Maßstab eine Orientierung bieten.
Für Soldatinnen und Soldaten ist eine Anpassung der Regelung in der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) bereits in Planung. Sie soll analog gleichfalls zum 1. März dieses Jahres rückwirkend in Kraft treten.
Diese Reglungen sind deutlich besser als die früheren Anrechnungen die erst über fünfzehn Stunden pro Monat greifen. Als Fachverband der Gewerkschaft GÖD finden wir es gut das die Beamtenreglung für alle Statusgruppen gleich angewendet wird. Sie sind aber noch immer nicht ausreichend! Für alle Reisezeiten die im dienstlichen Auftrag erfolgen sollte der volle Zeitausgleich erfolgen und auch als Überstunden angerechnet werden können.
Hier kann das Rundschreiben vom BMI vom 19.02.2021 nachgelesen werden
Petition an die Landeshauptstadt München für den Erhalt der Arbeitsplätze am Flughafen München
Aus den Reihen des Landesfachverbandes Flughäfen Bayern wurde eine Petition an die Landeshauptstadt München gestartet. Sie hat den Titel: Hilfe für den Flughafen München - Landeshauptstadt München werde aktiv!!
Um was geht es in der Petition?
Es soll die Haltung der Landeshauptstadt München als Anteilseigner der Flughafen München GmbH dahingehend beeinflusst werden, als dass sie ihrer Verantwortung insofern gerecht wird, Zuschüsse an die Flughafen München GmbH gemäß ihres Eigentumsanteils in Höhe von 23% mit zu tragen (rund 58 Millionen Euro).
Die Eigentümer (Anteilseigner) der Flughafen München GmbH sind zu 51% der Freistaat Bayern, zu 26% die Bundesrepublik Deutschland und zu 23% die Landeshauptstadt München.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben der Freistaat Bayern als auch die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Unterstützung für die Flughafen München GmbH angeboten. Zahlungen vom Freistaat Bayern und Bundesrepublik Deutschland können allerdings erst erfolgen, wenn sich die Landeshauptstadt München, ihren Anteilen gemäß ebenfalls an der finanziellen Unterstützung der Flughafen München GmbH beteiligt.
Derzeit verwehrt die Landeshauptstadt München diese Beteiligung.
Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) unterstützt diese Aktion gerne für den Erhalt der Arbeitsplätze.
Zum Jahreswechsel 2020 / 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Jahreswechsel 2020 / 2021 waren die Präsidentschaftswahlen in den USA und die Folgen und der Umgang mit der COVID-19 Pandemie und deren Mutationen die bestimmenden Themen. Für viele Menschen hat das Neue Jahr auch mit Ängsten und Sorgen um die Zukunft begonnen.
Der nach den Feiertagen sich entwickelnde Zuwachs der Virusinfektionen bewegt sich aktuell wieder zurück und es bleibt zu hoffen, dass die Pandemie durch die verantwortungsvolle Einhaltung der Schutzmaßnahmen und durch die jetzt mögliche Impfung beherrschbar bleibt und wir möglichst bald zu einem relativ „normalen“ Leben zurückkehren können.
Die Krise beschäftigt aber auch uns Gewerkschaften und unsere Mandatsträger in den Dienststellen und Betrieben. Während in einigen Bereichen, wie etwa an den Flughäfen die Beschäftigung zumindest temporär zurück geht, verdichtet sich der Arbeitsanfall in anderen Bereichen sehr stark. Dies gilt insbesondere im Gesundheitswesen. In allen Bereichen gilt es vorrangig, Beschäftigung zu sichern und sozialverträglich zu gestalten und in dieser außerordentlichen Situation ggf. auch unkonventionelle Wege zu gehen. Begleitend zu den zur Verminderung von Kontakten notwendigen Ausweitung von Home-Office müssen bürokratische Hemmnisse abgebaut und der gesetzliche Unfallversicherungsschutz verbessert werden und die Arbeitsbedingungen an die Realität angepasst werden.
Im Vergangenen Jahr konnten trotz der Pandemie u.a. die Personalratswahlen im Geschäftsbereich des BMVg und die Betriebsratswahlen am Flughafen Frankfurt mit für die GÖD guten Ergebnissen durchgeführt werden. Den gewählten Mandatsträgern wünschen wir für ihre verantwortungsvolle Aufgabe eine glückliche Hand und viel Erfolg!
Mit dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen wurde in den aktuell schwierigen Zeiten ein angemessener Kompromiss erreicht. In vielen anderen Bereichen konnte unsere Gewerkschaft GÖD auch gute Tarifarbeit leisten.
Ihnen und Ihren Lieben wünsche ich für das noch junge 2021 alles Gute und Gesundheit!
Darüber hinaus möchte ich meinen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen wiederholen, die im öffentlichen Dienst und in den Dienstleistungsbereichen unser Gesundheitswesen, unsere Sicherheit und unsere Versorgung sichern und auch den Dank an Alle, die durch ihr Verhalten zur Eindämmung der weiteren Verbreitung der Krankheit beitragen.
Raymund Kandler
GÖD-Bundesvorsitzender
Weihnachten der Stille und neue Herausforderungen nach dem Jahreswechsel
Diese Feiertage und Silvester müssen weitgehend ohne Besuche der engsten Angehörigen verlaufen. Damit hätte wohl niemand gerechnet, als zu Beginn der Pandemie im Februar in Deutschland, im Sommer die Maßnahmen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2 zu greifen schienen.
Unsere Personalratswahlen wurden sicherheitshalber verschoben und die Wahlvorstände und die Mitglieder der Gremien mussten weitermachen. Das war die Voraussetzung das im November die Wahlen ordnungsgemäß, meist als Briefwahl durchgeführt werden konnte. Damit sind die neuen Mitglieder im Haupt-, Bezirks und örtlichen Personalrat im Amt und müssen sich um die Arbeit unter Corona-Bedingungen kümmern. Hier standen natürlich die Hygienekonzepte der Dienststellen vor Ort im Mittelpunkt.
Im neuen Jahr wird die Bundeswehr über die ständige Hilfeleistung durch unsere Soldaten hinaus erstmalig auch die Tarifbeschäftigten des Bundes zur Unterstützung der Öffentlichen Gesundheitsämter abordnen. Auch unser ziviles medizinisches Personalsoll soll für den Einsatz in den Impfzentren weitergebildet und eingesetzt werden. Für die Mitarbeiter ist das meist eine neue andere Aufgabe, an der aber auch moralische Aspekte dran hängen.
Durch das insgesamt positive Wahlergebnis sind wieder GÖD-Vertreter in vielen Personalräten mit vertreten und werden sich bei den mit Sicherheit kommen Problemen bei der Bekämpfung der Pandemie, wieder aktiv für die Mitglieder einsetzen.
Diese „besonderen“ Feiertagen in denen alle Deutschen im Lockdown sind, bieten diesmal wirklich die Chance, die Stille zu genießen und runter zu kommen. Mal nix tun, nur um sich selber kümmern und relaxen.
In diesem Sinne wünsche ich allen Mitgliedern, erholen Sie sich gut und dass Sie möglichst Coronafrei sind, bleiben oder wieder vollständig genesen.
Andreas Franke
Bundesfachverband Bundeswehr
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