Einigung bei den Tarifgesprächen im niedersächsischen privaten Rettungswesen zwischen den Tarifvertragsparteien
Grundsätzliches:
Die Vertragsparteien beabsichtigen mittelfristig die bestehenden Vergütungstarifverträge nach § 5 (Rettungsdienst) und § 19 (Qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes) des niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zusammenzuführen.
Der erste Schritt dazu wurde getan, der Grundurlaub ist angepasst!
Im Einzelnen wird vereinbart zum TV-Vergütung nach § 5:
- Gehaltserhöhung für alle Vergütungsgruppen um 6.5%.
- Zusätzlich drei neue Stufen nach Betriebszugehörigkeit von 15,18 und 21 Jahren verbunden mit einer Erhöhung um jeweils 5 % der vorherigen Stufe.
- Alle Funktionszulagen werden um jeweils 10,00 Euro erhöht.
- Die Jahressonderzahlung wird um je 100,00 Euro erhöht verbunden mit einer weiteren Stufe nach 15 Jahren und diese dann mit 1500,00 Euro.
- Der Jahresurlaub wir um jeweils 1 Tag erhöht.
- Die Ausbildungsvergütung erhöht sich um je 100,00 Euro
- Laufzeit 1 Jahr bis 31.12.2025
Im Einzelnen wird vereinbart zum TV-Vergütung nach § 19:
- Gehaltserhöhung für alle Vergütungsgruppen um 8 %.
- Der Jahresurlaub wird um bis zu 2 Tage erhöht.
- Laufzeit 1 Jahr bis 31.12.2025
Manteltarifvertrag:
- Der Zuschlag für Rufbereitschaft wird auf 20 % erhöht.
- Der Betrag für Gutscheine in der Differenzierungsklausel wird auf 50,00 Euro erhöht.
- Neu: Bereitschafsdienste dürfen in einem Zeitraum von 12 Wochen 30-malangeordnet werden, in einer Woche höchstens 5-mal (Bisher 3-mal).
- Laufzeit 3 Jahre bis 31.12.2028
Einigung bei den Tarifgesprächen zum Vergütungstarifvertrag mit der Privatklinik International Neuroscience Institute Hannover GmbH (INI)
Grundsätzliches:
Zur Steigerung der Attraktivität in Zeiten des Fachkräftemangels wird eine modifizierte Entgelttabelle geschaffen. Die Entgelte sollen in Anlehnung an die Tarifverträge TVÖD-Pflege - und TVÖD-Dienstleistungsbereich Krankenhaus, überwiegend fünf Prozentpunkte über dem Niveau der TVÖD - Verträge liegen.
Inflationsausgleichsprämie:
- Im November 2024 wird die Jahressonderzahlung von 750,00 Euro als IAP nach dem zurzeit gültigen Steuer -und Sozialrecht ausgezahlt.
- Im Dezember 2024 werden 250,00 Euro als IAP nach dem zurzeit gültigen Steuerrecht ausgezahlt.
- Bis zu 2000,00 Euro werden zusätzlich im Dezember 2024 als IAP nach dem zurzeit gültigen Steuerrecht ausgezahlt. Diese Auszahlung ist abhängig vom Ergebnis der Wirtschaftsprüfer im Monat Oktober 2024. (in Abhängigkeit vom Erreichungsgrad „PLAN-Umsatzerlöse“ INI per 31.10.2024)
- Die genannten Eurobeträge gelten für Vollzeitkräfte. Für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer vertraglich geregelten Arbeitszeit.
- Für das Jahr 2025 werden die o.g. Beträge in den gleichen Zeiträumen ausgezahlt. Diese Auszahlung ist abhängig vom Ergebnis der Wirtschaftsprüfer im Monat Oktober 2025. (in Abhängigkeit vom Erreichungsgrad „PLAN-Umsatzerlöse“ INI per 31.10.2025) Allerdings nach dem dann gültigen Steuer -und Sozialrecht.
Zusätzlich wurde vereinbart:
-Der Überstundenzuschlag gem. § 6 wird ab 19.30 Uhr von 25% auf 30% erhöht.
-Nachtarbeitszuschläge werden für den Zeitraum 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr bezahlt und von 13.5% auf 20% erhöht.
Ver.di instrumentalisiert den DGB und blockiert erneut die Allgemeinverbindlichkeit im privaten Sicherheitsgewerbe
Wer glaubte, dass sich die „starke“ Gewerkschaft ver.di für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben stark macht, wird einmal mehr enttäuscht.
Ende August fand im Wirtschaftsministerium des Freistaates Sachsen die Verhandlung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Tarifvertrages zwischen der Landesgruppe Sachsen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) für das sächsische Bewachungsgewerbe statt. Die Tarifpartner machten in ihren Erläuterungen auf die Erforderlichkeit der AVE an deutlichen Beispielen aufmerksam. Im Besonderen wurde klargestellt, dass in den meisten anderen Bundesländern bei gleichen wirtschaftlichen Bedingungen gleichwertige und sogar niedrigere Tarife mit ver.di abgeschlossen wurden und diese die Allgemeinverbindlichkeit erhalten haben.
In der weiterführenden Diskussion wurde von den Vertretern der GÖD an die Mitglieder der Gewerkschaften im Tarifausschuss erneut appelliert, die Entscheidung zur AVE nicht, wie in der Vergangenheit immer wieder, von persönlichen Meinungen oder verbandseigenem Konkurrenzdenken abhängig zu machen. Diese Entscheidung hat gesamtgesellschaftliche Bedeutung für die Menschen im Freistaat und müsse mit Blick auf die wirtschaftliche Chancengleichheit für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen getroffen werden.
Unglaublich... und das soll wahr sein?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Veröffentlichung der Zahlen zur Betriebsratswahl bei der Fraport AG lösen ein allgemeines Kopfschütteln aus. Viele Kolleginnen und Kollegen sprechen uns an und sagen, “das kann doch nicht wahr sein“. Ja, auch wir glauben es immer noch nicht.
Bereits im Vorfeld wussten wir, das diese Wahlen, die von den Kollegen der Fraport Ground Services (FGS) und deren bestellten Wahlvorstand (Wahlvorstand FGS) eingeleitet und durchgeführt wurden, ein Hindernislauf für alle Fraport Beschäftigte werden. Dennoch sind wir überrascht was hier veröffentlicht wird.
Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann haben die bei Fraport etablierten Gruppierungen von 4695 gültigen Stimmen lediglich 919 Stimmen erhalten und die bei der FGS etablierten Gruppierungen 3776 Stimmen. Rechnet man das auf die Wähler um, dann wird hier gesagt, dass bei Fraport von ca. 7500 Beschäftigten nicht einmal 12,5 % gewählt haben. Jedoch waren bei der FGS von gut 4000 Beschäftigten ca. 90 % der Beschäftigten wählen.
Und schon sind wir wieder bei dem Thema Fairness und Gleichberechtigung. Es wurden lediglich zwei Wahllokale angeboten, die Durchführung der Wahl erfolgte an einem Wochenende, für ein Großteil der Beschäftigten fast 5 Km entfernt (für die Kollegen aus dem Süden sogar etwa 12 Km) und dies mitten in der Haupturlaubszeit. Von den Randbedingungen möchten wir erst gar nicht sprechen. Fair sieht anders aus. Ja, man könnte sogar von einer „Behinderung des Wahlrechtes“ sprechen.
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