Lohnsteigerungen für Beschäftigte und Auszubildende im Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen
Im Januar einigten sich die Vertreter*innen der Landesgruppe Sachsen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) auf einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Sicherheitsbranche im Freistaat Sachsen.
Die Sozialpartner einigten sich nach mehrfachen, vergeblichen Versuchen auf ein für alle tragbares Ergebnis. Bei einer Laufzeit vom 1. Februar 2024 bis zum Dezember 2025 wird es eine zweistufige Lohnerhöhung für die Sicherheitsmitarbeiter*innen im Freistaat Sachsen geben. In der ersten Entgeltgruppe erhalten sie 6,92% mehr Lohn von künftig 13,90 Euro und ab Januar 2025 steigt er um weitere 5% auf 14,60 Euro. Die Beschäftigten im Revier- und Interventionsdienst erhalten ab Februar 2024 7,9% mehr und ab Januar 2025 weitere 5%. Verbesserungen konnten auch bei einigen Zulagen vereinbart werden. Für die Auszubildendenvergütungen wurden ebenfalls Vergütungserhöhungen in zwei Stufen vereinbart.
„Uns war es wichtig, durch die Erhöhungen der Auszubildendenvergütung Anreize zu schaffen. Zum einen, den Beruf zu vernünftigen Bedingungen erlernen zu wollen und zum anderen, um damit dem Problem des Fachkräftemangels zu begegnen“, erklärt Manfred Loitsch, Mitglied des GÖD-Bundesvorstandes und Verhandlungsteilnehmer.
Die Tarifparteien werden gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages beantragen. „Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) werden dann endlich alle Beschäftigten von den Lohnsteigerungen profitieren“, erklärt der GÖD Verhandlungsführer Wolfgang Schneider. „Diese Entscheidung liegt leider nicht in den Händen der GÖD, sondern beim Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem dort etablierten Ausschuss“, so Schneider weiter. „Es muss endlich Schluss damit sein, dass immer noch Kolleginnen und Kollegen für Hungerlöhne die Sicherheit auf den Straßen, bei Großveranstaltungen sowie in Bussen und Bahnen im Freistaat gewährleisten müssen, obwohl die Arbeitnehmerbank des AVE-Ausschusses genau das verhindern kann“, führt Schneider aus.
Er appellierte an Politik und Tarifausschuss, dass man endlich zur Vernunft kommen solle. Wer mehr Tarifbindung und Chancengleichheit fordere, muss sie auch umsetzen. Das garantiert jenen, die für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates gute Arbeit leisten auch gute und faire Löhne.
Lohnsteigerungen für Beschäftigte und Auszubildende im Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen |
Kongress des GÖD-Landesverbandes Bayern in Niederalteich
Der Landeskongress der Gewerkschaft GÖD in Bayern tagte am 15. und 16. Januar 2024 im Gäste- und Tagungshaus St. Pirmin der Benediktinerabtei St. Mauritius in Niederalteich.
Nach der Begrüßung, dem Gedenken an die verstorbenen Mitglieder und Eröffnung des Kongresses durch den Landesvorsitzenden Josef Nikl übernahm das gewählte Tagungspräsidium unter dem Vorsitz von Josef Nikl die weitere Führung des Kongresses. Dieses führte neben der Wahl der verschiedenen Kommissionen hin zum ausführlichen Geschäftsbericht des Landesvorstandes.
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Tarifabschluss für Beschäftigte bei den Ländern
Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich in der dritten Verhandlungsrunde am 9.12.2023 für die Beschäftigten der Länder (ohne Hessen) u.a. auf Einkommenssteigerungen zwischen 8 und 16 % geeinigt.
Eckpunkte der Tarifeinigung:
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Eckpunkte verständigt:
- Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. November 2024 um 200 Euro, und weitere Anhebung um 5,5 % ab dem 1. Februar 2025, mindestens um 340,-- €
- Erhöhung der Ausbildungsentgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.
- Steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro. (1.800 Euro im Dezember 2023, danach von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro)
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Tarifabschluss der Gewerkschaft GÖD mit RKT Rettungsdienst
RKT Rettungsdienst gGmbH und RKT Holding oHG haben zusammen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) mit einem neuen umfassenden Haustarifvertrag (TV-RKT) einen historischen Schritt in der Unternehmensgeschichte gemacht. Diese nach mehreren Verhandlungsrunden erreichte wegweisende Vereinbarung, die ab dem 1. Januar 2024 wirksam wird, markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Tarifpolitik des Rettungsdienstsektors in Bayern.
Der neue Tarifvertrag umfasst alle Unternehmensbereiche der RKT Rettungsdienst gGmbH und der RKT Holding oHG und bringt eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich. Hierzu zählen eine deutliche Erhöhung der Tabellenentgelte, die teilweise im hohen zweistelligen Prozentbereich liegt, und eine Reihe überdurchschnittlich geregelter Punkte, wie die Abschaffung der Faktorisierung von Arbeitszeiten und die Maximierung der steuerlich möglichen Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Die Eckpunkte des neuen Tarifvertrags beinhalten:
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