DGB und Beamtenbund verhindern Tariflohn im Sicherheitsgewerbe
Dresden, 14. Juni 2023; Die Arbeitnehmervertreter des DGB und Beamtenbundes (DBB) haben der Allgemeinverbindlichkeit für Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen nicht zugestimmt. Damit geben Gewerkschaftsvertreter etwa 7.000 nicht tarifgebundene Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe dem Lohndumping preis.
Der Tarifausschuss im Freistaat Sachsen besteht aus je drei Vertretern von Arbeitgeberverbänden und drei Vertretern der Gewerkschaften des DGB und des DBB. Sie haben über die Anerkennung der AVE in einem Mehrheitsbeschluss zu entscheiden und teilen dem zuständigen Staatsminister für Wirtschaft Arbeit und Verkehr ihre Entscheidung mit. Diese ist für den Minister bindend. Mit der AVE hätten alle Beschäftigten der Branche rechtlichen Anspruch auf die Tariflöhne. Ohne AVE gilt das nur für Mitgliedsbetriebe des BDSW und für GÖD Mitglieder.
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Alarmstufe Rot: Krankenhäuser in Not
Liebe Kolleginnen und Kollegen in der GÖD,
die KH-Reform des BMG ist in aller Munde. Was zu Zeit etwas zu kurz kommt sind die finanziellen Probleme aller grundversorgenden KHs in Deutschland.
Ich berichtete auch vor kurzem in unserem Bundeskongress.
Hier nun ein Link um mit Eurer Unterschrift die Krankenhäuser zu stützen.
Und eine Anlage mit weiteren Informationen.
Näheres auf der Seite:
https://www.dkgev.de/fair/ihre-stimme-fuer-die-krankenhaeuser/
Bitte weiterleiten an möglichst viele potentielle Unterstützer.
An Menschen, die auch in Zukunft ein KH in erreichbarer Nähe haben wollen.
Ich danke Euch recht herzlich.
Josef Nikl
Vorsitzender GÖD Fachbereich Gesundheitswesen
Grusswort Dr. Gass
Einigung zur TVöD Tarifrunde 2023 für Bund und Kommunen
In der Tarifrunde zum TVöD von Bund und Kommunen wurde am 22.04.23 nach zähen Verhandlungen eine Einigung erzielt. Auf Basis des Schlichterspruchs haben sich die Tarifparteien des TVöD am 22.04.23 zu einer vierten Verhandlungsrunde in Potsdam getroffen und haben eine Einigung erzielt.
Die Einigung sieht im wesentlichen folgende Eckpunkte vor:
- Eine Steuer- und sozialabgabefreie Einmalzahlung in Höhe von netto 1240€ im Juni 2023
- Von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von netto jeweils 220€. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig. Auszubildende jeweils zur Hälfte.
- Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200€ und anschließend um 5,5%. Der Erhöhungsbetrag wird auf mindestens 340€ angepasst wo eine solche Erhöhung nicht erreicht wird.
- Ab dem 1. März eine Erhöhung der Praktikanten- und Ausbildungsentgelte um 150€
- Laufzeit des Tarifvertrages 24 Monate beginnend mit dem 01. Januar 2023
Weiterführende Informationen:
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Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission zur Tarifrunde 2023 TVöD von Bund und Kommunen
Die Schlichter zur Tarifrunde 2023 zum TVöD bei Bund und Kommunen haben folgende Presseerklärung herausgegeben:
Presseerklärung der unparteiischen Schlichter Berlin/Göhren-Lebbin, 15. April 2023 Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen:
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Abend des 14. April 2023 beendet worden. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.
„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.
„Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige sächsische Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als Schlichter berufen.
Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:
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