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Verschiebung der Personalratswahlen jetzt rechtlich möglich Termin bleibt noch offen

Berlin: Durch die letzten Mittwoch im Kabinett beschlossene Fünfte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und der bis einschließlich 31.März 2021 befristeten Möglichkeit der Briefwahl sind ein wesentlicher Schritt, um das weit fortgeschrittene Wahlverfahren ordnungsgemäß abzuschließen.

Jetzt will der Hauptwahlausschuss die Wahlvorstände über rechtlichen Auswirkungen informieren. Weiterhin soll in der Woche nach Ostern auf einer Vorstandssitzung am 16.April ein Mussterbeschluss für die Wahlvorstände erstellt und ein Wahltermin festgelegt werden.

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