DGB und Beamtenbund verhindern Tariflohn im Sicherheitsgewerbe

Dresden, 14. Juni 2023; Die Arbeitnehmervertreter des DGB und Beamtenbundes (DBB) haben der Allgemeinverbindlichkeit für Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen nicht zugestimmt. Damit geben Gewerkschaftsvertreter etwa 7.000 nicht tarifgebundene Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe dem Lohndumping preis.

Der Tarifausschuss im Freistaat Sachsen besteht aus je drei Vertretern von Arbeitgeberverbänden und drei Vertretern der Gewerkschaften des DGB und des DBB. Sie haben über die Anerkennung der AVE in einem Mehrheitsbeschluss zu entscheiden und teilen dem zuständigen Staatsminister für Wirtschaft Arbeit und Verkehr ihre Entscheidung mit. Diese ist für den Minister bindend. Mit der AVE hätten alle Beschäftigten der Branche rechtlichen Anspruch auf die Tariflöhne. Ohne AVE gilt das nur für Mitgliedsbetriebe des BDSW und für GÖD Mitglieder.

Am 14. Juni hatte der Tarifausschuss des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft Arbeit und Verkehr über die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des geltenden Tarifvertrages für die Beschäftigten des Sicherheitsgewerbes zu entscheiden. Tarifpartner sind die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und die Landesgruppe Sachsen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW).

Bereits im März diesen Jahres wurde die erste Verhandlung abgebrochen, weil gegen zwei Vertreter der Arbeitnehmervertretung auf Antrag der Tarifparteien erfolgreich Befangenheitsanträge gestellt wurden. Es wurde festgestellt, dass sie gegen die Vorschriften zur Erteilung der AVE verstoßen haben. Ihnen ging es offenbar nicht um die Interessen der Arbeitnehmer, sondern maßgeblich um gewerkschaftsideologische Belange. Aus deren Sicht ist die GÖD der falsche Tarifpartner. Der Alleinvertretungsanspruch der DGB Gewerkschaft ver.di ist den Arbeitnehmervertretern offenbar wichtiger als die Interessen derer, für die sie sich einsetzen sollten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

In der zweiten Sitzung des Tarifausschusses am 14. Juni wurde die Verhandlung mit geänderter Besetzung weitergeführt. Auch in dieser Sitzung wurden offensichtlich die Interessen der Gewerkschaften in den Vordergrund gestellt und die AVE mangels Zustimmung der Arbeitnehmervertreter abgelehnt.

Das hat zur Folge, dass mindestens 7.000 nicht tarifgebundene Sicherheitsbedienstete ihre hochwertige und verantwortungsvolle Arbeit weiterhin zum gesetzlichen Mindestlohn und ohne Zahlung von beispielsweise Sonn- und Feiertagszuschlägen verrichten müssen. Auf mehrfache Anfrage zu den Gründen für die Ablehnung haben die sogenannten Arbeitnehmervertreter im Tarifausschuss ,mit  betretenem Schweigen reagiert.

Streng genommen gelten die Tarifverträge der GÖD auch nicht für Mitglieder der ver.di, sondern nur für die Mitglieder der GÖD, die seit über zwanzig Jahren ein zuverlässiger und vor allem alleiniger Tarifpartner des BDSW im Freistaat ist.

Wir befürchten, dass durch die Ablehnung der AVE tariftreue Betriebe ihre Aufträge verlieren und ordentlich bezahlte Arbeitsplätze dem Lohndumping zum Opfer fallen werden.

In der privaten Sicherheitswirtschaft hat die GÖD den aktuellen Bundesmantelrahmentarifvertrag zwischen GÖD und  BDSW für die Bundesrepublik Deutschland, den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen, den Lohn- und Manteltarifvertrag mit der BDSW Landesgruppe Niedersachsen und Haustarifverträge abgeschlossen. Weiterhin ist die GÖD am Flughafen München über Gewerkschaftslisten in den Betriebsräten der FMG, der SGM und der FM Sicherheit vertreten.

Außerdem sind wir neben den Arbeitnehmervertretern auch mit einem der beiden Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat des FMG-Konzerns präsent.  Darüber hinaus sind wir mit GÖD-Listen u.a. am Flughafen Frankfurt im Betriebsrat der FRAPORT vertreten.

Darüber hinaus ist die Gewerkschaft GÖD in vielen Personalrats- und Betriebsratsgremien in öffentlichen Dienststellen und Betrieben, in privaten Dienstleistungsbereichen, dem Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft vertreten.

 

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