Einkommensrunde 2023 für Beschäftigte bei Bund und Kommunen

Der Personalsituation bei Bund und Kommunen hat sich seit der letzten Tarifrunde weiter dramatisch verschlechtert Dies führt zu mehr Arbeitsverdichtung, höheren Krankenständen und zu sinkender Motivation. Die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sind nicht mehr attraktiv und gegenüber der freien Wirtschaft nicht mehr wettbewerbsfähig.

Um die öffentliche Daseinsvorsorge in Verwaltungen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Flughäfen und in vielen anderen Bereichen aufrecht zu erhalten und für die Zukunft attraktiv und zukunftssicher zu gestalten ist u.a. eine Anhebung der Entgelte auf ein angemessenes Niveau dringend überfällig

Zur dringend notwendigen Sicherung der Berufe im Gesundheitswesen und der ambulanten und stationären Pflege sind diese Bereiche besonders zu berücksichtigen und die Einkommen stärker anzuheben als für die übrigen Bereiche des öffentlichen Dienstes.

Wir fordern daher für die Tarifrunde 2023

  • Grundsätzliche Erhöhung der Entgelte für alle Beschäftigten 10,5 %, mindestens aber um 500,00 €
  • Darüber hinausgehende deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung der Beschäftigten in Krankenhäusern, sowie in ambulanten und stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen.
  • Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikanten um 200,-- €
  • Übernahme des Tarifergebnisses für Soldatinnen und Soldaten und
    Beamtinnen und Beamten
  • Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten

Nach Meldungen des statistischen Bundesamtes im Oktober 2023 liegt die Inflationsrate im September 2022 gemessen zum Vorjahresmonat bei 10 %. Gefühlt wird diese u.a. aufgrund der Erhöhung bei Nahrungsmitteln um 18,7 %, Heizöl 108,4 %, Erdgas um 95,1 % und Strom um 21 % und die immense Verteuerung von Treibstoff noch weit höher empfunden.

Hinzukommt, dass die öffentliche Hand im 1. Halbjahr 2022 Steuermehreinnahmen von durchschnittlich 17,5 % erzielten, wobei allein aus der Umsatzsteuer 25,7 %  mehr erzielt wurden.

Daher sind die Forderungen keinesfalls unangemessen !!