Auftakt zu den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen am 24. Januar 2023

In der ersten Verhandlungsrunde zum TVöD für Bund und Kommunen am 24. Januar 2023 wurden die gegenseitigen Positionen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber ausgetauscht und die gegenseitigen Positionen erläutert.

Zur Höhe der gewerkschaftlichen Forderungen zur Entgelterhöhung in Höhe von 10,5 % und insbesondere zum geforderten Mindestbetrag von 500,-- € liegen die Vorstellungen weit auseinander.

Für die spartenspezifischen Bereiche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Sparkassen und Versorgungsbetriebe der Kommunen werden ab dem Beginn der zweiten Verhandlungsrunde gesonderte Verhandlungstische gebildet.

Die Verhandlungen werden am 22. und 23. Februar 2023 fortgesetzt.

Unsere Forderungen zur Tarifrunde 2023 sind:

  • Grundsätzliche Erhöhung der Entgelte für alle Beschäftigten
    10,5 %, mindestens aber um 500,00 €
  • Darüber hinausgehende deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung der Beschäftigten in Krankenhäusern, sowie in ambulanten und stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen.
  • Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikanten um 200,-- €
  • Übernahme des Tarifergebnisses für Soldatinnen und Soldaten und Beamtinnen und Beamten
  • Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten

München, im Januar 2023

Auftakt zu den Tarifverhandlungen