Tarifsituation für die Sicherheitswirtschaft in Sachsen 2024
In ihrem aktuellen Warnstreikaufruf fordert Ver.di einen Entgelttarifvertrag auf Basis des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 16.01.2024.
Es gibt aber bereits einen vergleichbaren GÖD-Tarifvertrag für Sachsen
Im Januar 2024 haben die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und die Landesgruppe Sachsen im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Sicherheitsbranche im Freistaat Sachsen abgeschlossen.
Die bestehenden Tarifabschlüsse der Gewerkschaft GÖD für Sachsen und von Ver.di für Sachsen-Anhalt (gefordert für Sachsen) sind fast identisch !
01.02.2024 |
01.01.2025 |
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Objektschutz / Separatwachdienst |
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GÖD-Sachsen |
13,90 € |
14,60 € |
Ver.di Sachsen-Anhalt |
13,90 € |
14,60 € |
Revier / Interventionsdienst |
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GÖD-Sachsen |
14,35 € |
15,07 € |
Ver.di Sachsen-Anhalt |
14,35 € |
15,07 € |
Fachkraft für Schutz- und Sicherheit |
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GÖD-Sachsen |
16,20 € |
17,43 € |
Ver.di Sachsen-Anhalt |
16,60 € |
17,43 € |
Meister für Schutz- und Sicherheit |
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GÖD-Sachsen |
20,54 € |
21,57 € |
Ver.di Sachsen-Anhalt |
20,54 € |
21,57 € |
Auch die Zuschlagshöhen der Tarifverträge der GÖD für Sachsen und Ver.di für Sachsen-Anhalt sind identisch:
Nachtzuschlag 10 %, Sonntagszuschlag 25 %, Feiertagszuschlag 50 %
Mehrarbeitszuschlag 25 % ab der 228. Stunde !
Die Tarifverträge von Ver.di für Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen liegen insgesamt unter dem Tarifniveau des GÖD Tarifvertrages für Sachsen
Der Sinn der Aktionen von Ver.di erschließt sich uns daher nicht
Die Gewerkschaft GÖD ist seit 1999 alleiniger Tarifpartner des BDSW in Sachsen.
Seit der Ablösung der Tarifarbeit von Ver.di in Sachsen im Jahr 1999 hat die GÖD als alleiniger Tarifpartner für die Sicherheitswirtschaft in Sachsen bewiesen, dass sie im Vergleich zur Entwicklung der Ver.di Tarifverträge in wirtschaftlich vergleichbaren Bundesländern mindestens gleichwertige Tarifabschlüsse erzielt.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Tarifverträge in Sachsen wurde bisher auf Betreiben von Ver.di und DGB verhindert !
Für den aktuellen sächsischen Tarifvertrag haben GÖD und BDSW beim StMWA die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Damit sollen alle Beschäftigten in Sachsen von den Lohnsteigerungen profitieren.
Bei der anstehenden Sitzung des Tarifausschusses Sachsen können Ver.di und DGB durch Ihre Zustimmung der Allgemeinverbindlichkeit beweisen, ob sie die Interessen der Arbeitnehmer in Sachsen vertreten oder unter dem vermeintlichen Alleinvertretungsanspruch erneut verhindern, dass der Tarifvertrag für alle Beschäftigten der Branche in Sachsen verbindlich wird und damit der gesamten Branche schaden !
Mit einer Zustimmung zur Allgemeinverbindlichkeit wäre allen Beschäftigten in der Branche mehr gedient als durch Warnstreiks !
München, den 20.03.2024
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