Statement des CGB Bundesvorsitzenden Henning Röders zu dem Spritpreis-Paket
Die vom Bundestag verabschiedete Regelung, dass Tankstellen nur noch einmal am Tag die
Spritpreise erhöhen können, ist im Interesse der Preistransparenz zu begrüßen. Das bisherige
Schwanken der Preise war nicht nachvollziehbar – leider erst recht nicht im Hinblick auf eine
funktionierende marktwirtschaftliche Konkurrenz.
Das Ziel der Bundesregierung, die Preisexplosion bei den Spritpreisen einzudämmen, wird aber
höchstwahrscheinlich nicht erreicht werden. Vielmehr birgt die Maßgabe, dass nur um 12.00 Uhr
am Tag eine Preiserhöhung stattfinden darf, eine noch weiter erhöhte Gefahr von
kartellrechtswidrigen informellen Preisabsprachen der Mineralölkonzerne.
Es steht zu befürchten, dass um 12.00 Uhr ein Preissprung stattfinden wird, der nur allmählich im
Laufe der nächsten 24 Stunden abgeschmolzen wird. Die erhoffte Kostenentlastung der
Bundesbürger wird sich damit nicht einstellen. Zudem berücksichtigt das Maßnahmenpaket der
Bundesregierung nicht die zu befürchtende explodierende Preisentwicklung bei Heizöl, Gas und
Strom, die wegen der Zerstörung der Öl- und Gasinfrastruktur in den Golfstaaten noch zu erwarten
ist. Zudem ist mit einem Wiederanziehens der Inflation zu rechnen.
Eine wirkliche Kostenentlastung der Bundesbürger kann nur mit dem Wiederinkrafttreten der im
Zuge des Ukrainekrieges umgesetzten Kostenentlastungsmaßnahmen stattfinden. Der CGB
fordert die Bundesregierung auf, die folgenden Maßnahmen wieder in Kraft zu setzen: Für maximal
zwei Jahre mit Erforderlichkeitsüberprüfung Ende 2026 eine Preisbremse bei Gas, Heizöl und
Strom und einen Spritpreisdeckel. Für die Jahre 2026 und 2027 die Möglichkeit der Vereinbarung
einer steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleichsprämie auf tarifvertraglicher und
betrieblicher Ebene in Höhe von bis zu 3.000 Euro und eine Inflationskompensationszahlung für
Bezieher von Renten, Arbeitslosen-/Grundsicherungsempfänger und für Studenten/innen.
Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, die Anfang 2026 in Kraft gesetzte Stufe der
CO2-Abgabe bis Jahresende auszusetzen und die nachfolgenden Abgabenstufen um ein Jahr zu
verschieben.
Berlin, im April 2026