Warnstreik zum TVöD bei Bund und Kommunen

Die erste Verhandlungsrunde zum TVöD bei Bund und Kommunen wurde ohne Vorliegen eines Arbeitgeberangebotes abgebrochen. Die berechtigten gewerkschaftlichen Forderungen wurden von den Arbeitgebern als überzogen und unbezahlbar zurückgewiesen.

Nachdem die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit Jahren auf angemessene Einkommenssteigerungen verzichten mussten und der finanzielle Handlungsspielraum der öffentlichen Hand größer wurde sind die Forderungen der Gewerkschaften zur Anpassung der Einkommen an die tatsächliche Preisentwicklung mehr als gerechtfertigt.


Wir erwarten ein verhandlungsfähiges Angebot!

Die Beschäftigten haben lange genug zurückgesteckt.

Wir haben daher in ausgewählten Bereichen
zum Warnstreik aufgerufen.

 


Gerechte Einkommen und gut ausgebildete Beschäftigte sind Grundlage für einen motivierten und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst

 

 

München, im März 2012