Einkommensrunde 2012 Kompromiss für TVöD bei Bund und Kommunen

In der dritten Verhandlungsrunde und nach entsprechenden Warnstreiks zum TVöD bei Bund und Kommunen konnte ein Kompromiss mit dem Ergebnis von 3,5 Prozent ab März 2012, 1,4 Prozent ab Januar 2013 und weiteren 1,4 Prozent ab August 2013 erreicht werden. In der zweiten Verhandlungsrunde wurden von Bund und Kommunen lediglich eine Erhöhung von insgesamt 3,3 Prozent und eine Einmalzahlung in Höhe von 200,-- € angeboten.

 

Eckpunkte des Tarifabschlusses:

  • 3,5 Prozent Entgelterhöhung ab März 2012, weitere 1,4 Prozent ab Januar 2013 und weitere 1,4 Prozent ab August 2013. Auszubildende erhalten 50,-- € ab März 2012 und 40,-- € ab August 2013.
  • Auszubildende werden für die Dauer von 12 Monaten bei Bedarf übernommen; Entfristung, wenn sich der Auszubildende bewährt hat; Regelungen zur Fahrtkostenerstattung.
  • Gesonderte Regelungenfür die Versorgungsbetriebe, die Flughäfen und die Theater und Bühnen.
  • Neuregelung des Urlaubsanspruchs auf 29 Tage und 30 Tage für über 55-Jährige. Auszubildende erhalten 27 Tage. Vorhandene Beschäftigte über 40 Jahre behalten den bisherigen Anspruch von 30 Tagen.

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Gerechte Einkommen und gut ausgebildete Beschäftigte sind Grundlage für einen motivierten und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst

München, im März 2012

 

 

 

 

 

  1. I) Sonderregelung für den Bereich TV-V

Erhöhung der Entgelttabellen, dynamischen Zulagen und Zulagen um

3,5 % ab 1. März 2012

1,4 % ab 1. Januar 2013

1,4 % ab August 2013

Urlaub an Feiertagen bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Wenn in den Urlaub ein gesetzlicher Feiertag fällt, der auf einen Werktag fällt, an dem der Arbeitnehmer dienstplanmäßig zu arbeiten hätte, verlängert sich der Erholungsurlaub um einen Arbeitstag. Dies gilt auch dann, wenn ein gesetzlicher Feiertag, der üblicherweise auf einen Werktag fällt, ausnahmsweise auf einen Sonntag fällt, an dem der Arbeitnehmer dienstplanmäßig zu arbeiten hätte.

Vermögenswirksame Leistungen

Die VL wird auf 50,-- € erhöht, wenn der Arbeitgeber die vermögenswirksame Leistung im Rahmen der Entgeltumwandlung verwendet wird und der Arbeitnehmer hierbei mindestens einen Eigenbeitrag von zusätzlich 13 Euro je Monat erbringt.

II) Sonderregelung für den Bereich Flughäfen (VkA)

  • Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2012
  • 200,-- € an Flughäfen mit weniger als 5 Mio Passagieren im Jahr 600,-- € an Flughäfen mit mindestens 5 Mio Passagieren im Jahr
    Die Sonderzahlung wird mit dem Septemberentgelt 2012 ausgezahlt und bei unter einjähriger Beschäftigung im Jahr 2012 anteilig gezahlt.
  • Aufnahme von Tarifverhandlungen über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen im Jahr 2012.
    Hierzu wird ein Ergebnis für das Jahr 2013 angestrebt.