Zerschlagung einer funktionierenden Verwaltung das BMVg schreckt vor Nichts zurück!

Die politische Vorgabe von 55.000 Haushaltsstellen scheint  bei der Bundeswehr die alleinig seligmachende Zielgröße zu sein!
Um diese zu erreichen, sollen auch ca. 2.000 zivile Mitarbeiter/innen „finanzneutral“ an die Einzelpläne 06 (Bundesministerium des Innern/BMI) und 08 (Bundesministerium der Finanzen/BMF) übergehen.
Um nicht gegen die Vorgabe aus Artikel 87b unseres Grundgesetzes zu verstoßen (Verankerung einer eigenen Wehrverwaltung) achtet man penibel darauf, nur sogenannte „Randaufgaben“  in die anderen Bundesministerien (man spricht auch von Ressorts) abzugeben.Folgende Aufgaben wurden ermittelt: Besoldungs- und Entgeltbearbeitung, Familienkasse, Beihilfebearbeitung, einigungsbedingte Sonderauf-gaben (z.B. Rentenüber-leitung NVA), Reisekostenabrechnung, Trennungsgeld- und Umzugs-kostenbearbeitung.Betroffen werden somit Mitarbeiter/innen der Abteilungen Personalab-rechnung bei den noch existenten Wehrbereichsverwaltungen und Angehörige der BwDLZ in der Kostenabrechnung und den Standortservices.

 

Bildlich wird ein Elefant von Mäusen geschluckt


Als Grundlage für den Aufgabenübergang an das Bundesverwaltungs-amt , das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie die Service-Center der Zollverwaltung erarbeiteten die drei Bun-desministerien eine entsprechende Rahmenvereinbarung. Dieses dreizehn Seiten umfassende Pamphlet wurde inzwischen dem Hauptper-sonalrat vorgelegt. Die Beteiligung erfolgt aber nur in der schwachen Form einer Mitwirkung (Neugierige mögen in § 72 Bundespersonalver-tretungsgesetz nachlesen). Die abschließende Erörterung fand am 21.09.2012 mit Staatssekretär St. Beemelmans am 2ten Dienstsitz des BMVg in Berlin statt. Man mag die Wette gewinnen, dass eine Kehrtwen-dung der Leitung nicht erfolgen wird.

Ebenso wie der Bundesrechnungshof sieht die GÖD keine langfristigen Einspareffekte in der angestrebten Ressortabschichtung.

Unabhängig von dieser Feststellung fordern wir, dass noch vor dem Übergang die weiteren Einzelheiten des Personalwechsels feststehen müssen.
Eine Aufzählung der noch zu klärenden Punkte in der Rahmenverein-barung bringt den betroffenen Kolleginnen und Kollegen keine Klarheit für ihre berufliche Zukunft.

Ferner müssen vor der Aufgabenverlagerung die Vorgaben/Mindest-standards für die Leistungserbringung feststehen. Hierauf haben die Dienstleistungsempfänger (Aktive/Ehemalige und Hinterbliebene) wohl einen eindeutig nachvollziehbaren Anspruch.

Auf seine Mitarbeiter zählen zu können ist wesentlich wichtiger, als sie aufzählen zu können.

 

Weitere Artikel finden Sie auf der GÖD Fachverbandsseite der Bundeswehr