Hauptwahlvorstand beim Bundesministerium der Verteidigung Personalratswahlen auf November verschoben
Bonn: Der Hauptwahlvorstand hat auf seiner Sitzung am Donnerstag, den 16.04.2020 beschlossen, für den Hauptpersonalrat nachträglich ergänzende Briefwahl anzuordnen und den neuen Wahltermin auf den 10.und 11. November zu verschieben. Grundlage ist die rückwirkend zum 1.März durch das Bundeskabinett beschlossene geänderte Wahlordnung. Es steht noch die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt aus, aber die schwierige Situation in der Corona Pandemie duldet keinen weiteren Aufschub. Sollte sich die Situation nicht verbessern kann maximal nochmals bis 31.März nächsten Jahres verschoben werden.
Auch der Hauptwahlvorstand der Jugend- und Auszubildenden Vertretung folgte diesen Terminvorschlag. So können die über viertausend AZUBIS an denselben Tagen mitwählen.
Die Umsetzung dieser Beschlüsse müssen jetzt die Wahlvorstände aller Gremien noch selbst vollziehen. Die Hauptwahlvorstände haben den nachgeordneten gegenüber keine Anordnungsbefugnis.
Bis zur Wahl bleiben jetzt alle gewählten Mandatsträger weiter im Amt. Die Wahllisten bleiben weiterhin gültig, werden „eigefroren". Wahlvorstände müssen in der Folge ihre Fristenpläne so anpassen, dass die Durchführung der Wahl im neuen Zeitraum ordnungsgemäß erfolgen kann.
Die erste Sitzung seit den Beschränkungen ist für den Hauptpersonalrat für Anfang Juni geplant. Aber auch hier müssen die Sitzungssäle den Abstandsgebot entsprechen und es werden wahrscheinlich zum ersten Mal in der Geschichte des Personalvertretungsgesetzes Beschlüsse gefasst, wo Teilnehmer über Telefon- oder Videoübertragung zugeschaltet sind.
Andreas Franke
Vorsitzender GÖD-Bundesfachverband Bundeswehr