Ministererklärung zur Nutzung von Video- oder Telefonkonferenzen usw. zu Betriebsratssitzungen.

gem. der als Link beiliegenden Ministererklärung vom 20.03.2020 soll zur Vermeidung von Gefährungen für Betriebsratsmitglieder in der aktuellen Corona-Krise auch die Teilnahme an Betriebsratssitzungen durch Video- oder Telefonkonferenzen usw. möglich sein.

Ministererklärung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 20.03.2020:

Ministererklärung BMAS

 

 

 Corona-Virus - Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit

 

Durch die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus steht die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt vor völlig neuen Herausforderungen.

Vorübergehende Einschränkungen des Betriebs bis hin zur vorübergehenden Schließung von Betriebsteilen bzw. des Betriebs gehören grundsätzlich zum  sog. "Betriebsrisiko" des Arbeitgebers gem. § 615 Satz 3 BGB.  Hierzu zählt auch, wenn es aufgrund von COVID-19 Erkrankungen zu erheblichen Personalausfällen oder Versorgungsengpässen kommt, in denen der Betrieb vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt wird.  Die Arbeitnehmer erhalten hierfür grundsätzlich ihren Entgeltanspruch.

Anwendung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2018 (10 AZR 231/18) zu Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigung auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen (TVöD) sowie auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(von Ref. jur. Fabian Nikl)

 

Coronavirus - Auswirkungen im Arbeitsleben

con info  Mit Aktualisierungen vom 20.03.2020

Die fortschreitenden Zahlen von Infektionen mit dem COVID-19 - Coronavirus und die zur Eindämmung der Gefahrenlage verordneten Einschränkungen, wie Kindergarten- und Schulschließungen usw. stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor völlig neue Herausforderungen.
Hierzu erhalten wir viele Anfragen aus unserem Mitgliederkreis. Die wichtigsten Fragestellungen haben wir hier unter Berücksichtigung des aktuellen Sachstandes zusammengefasst. Diese Zusammenfassung ersetzt aber keine Einzelfallberatung !

euroEinigung zum TVL bei den Ländern (außer Hessen)

Nach den massiven Warnstreiks der letzten Wochen zur Tarifrunde 2019 erfolgte am 2. März 2019 eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei den Ländern ( außer Hessen ) mit einer Laufzeit von 33 Monaten ( bis zum 30. Septmber 2021).

BMI-Rundschreiben

 

Info des BMI zur Arbeitsbefreiung / Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nach beiliegender Info des BMI kann nach den den flächendeckenden Schließungen von Kindergärten und Schulen Beamten und Beschäftigten des Bundes Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Kinderbetreuung unter Fortzahlung der Bezüge bzw. des Entgelts von insgesamt bis zu 10 Arbeitstagen gewährt werden.