Weihnachten der Stille und neue Herausforderungen nach dem Jahreswechsel

Diese Feiertage und Silvester müssen weitgehend ohne Besuche der engsten Angehörigen verlaufen. Damit hätte wohl niemand gerechnet, als zu Beginn der Pandemie im Februar in Deutschland, im Sommer die Maßnahmen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2 zu greifen schienen.
Unsere Personalratswahlen wurden sicherheitshalber verschoben und die Wahlvorstände und die Mitglieder der Gremien mussten weitermachen. Das war die Voraussetzung das im November die Wahlen ordnungsgemäß, meist als Briefwahl durchgeführt werden konnte. Damit sind die neuen Mitglieder im Haupt-, Bezirks und örtlichen Personalrat im Amt und müssen sich um die Arbeit unter Corona-Bedingungen kümmern. Hier standen natürlich die Hygienekonzepte der Dienststellen vor Ort im Mittelpunkt.

Hauptwahlvorstand beim Bundesministerium der Verteidigung Personalratswahlen auf November verschoben

Bonn: Der Hauptwahlvorstand hat auf seiner Sitzung am Donnerstag, den 16.04.2020 beschlossen, für den Hauptpersonalrat nachträglich ergänzende Briefwahl anzuordnen und den neuen Wahltermin auf den 10.und 11. November zu verschieben. Grundlage ist die rückwirkend zum 1.März durch das Bundeskabinett beschlossene geänderte Wahlordnung. Es steht noch die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt aus, aber die schwierige Situation in der Corona Pandemie duldet keinen weiteren Aufschub. Sollte sich die Situation nicht verbessern kann maximal nochmals bis 31.März nächsten Jahres verschoben werden.

Hauptwahlvorstand beim Bundesministerium der Verteidigung
Personalratswahlen auf November verschoben

Bonn: Der Hauptwahlvorstand hat auf seiner Sitzung am Donnerstag, den 16.04.2020  beschlossen, für den Hauptpersonalrat nachträglich ergänzende Briefwahl anzuordnen und den neuen Wahltermin auf den 10.und 11. November zu verschieben. Grundlage ist die rückwirkend zum 1.März durch das Bundeskabinett beschlossene geänderte Wahlordnung. Es steht noch die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt aus, aber die schwierige Situation in der Corona Pandemie duldet keinen weiteren Aufschub.  Sollte sich die Situation nicht verbessern kann maximal nochmals bis 31.März nächsten Jahres verschoben werden.

Auch der Hauptwahlvorstand der Jugend- und Auszubildenden Vertretung folgte diesen Terminvorschlag. So können die über viertausend AZUBIS an denselben Tagen mitwählen.

Verschiebung der Personalratswahlen jetzt rechtlich möglich Termin bleibt noch offen

Berlin: Durch die letzten Mittwoch im Kabinett beschlossene Fünfte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und der bis einschließlich 31.März 2021 befristeten Möglichkeit der Briefwahl sind ein wesentlicher Schritt, um das weit fortgeschrittene Wahlverfahren ordnungsgemäß abzuschließen.

Jetzt will der Hauptwahlausschuss die Wahlvorstände über rechtlichen Auswirkungen informieren. Weiterhin soll in der Woche nach Ostern auf einer Vorstandssitzung am 16.April ein Mussterbeschluss für die Wahlvorstände erstellt und ein Wahltermin festgelegt werden.