Petition an die Landeshauptstadt München für den Erhalt der Arbeitsplätze am Flughafen München
Aus den Reihen des Landesfachverbandes Flughäfen Bayern wurde eine Petition an die Landeshauptstadt München gestartet. Sie hat den Titel: Hilfe für den Flughafen München - Landeshauptstadt München werde aktiv!!
Um was geht es in der Petition?
Es soll die Haltung der Landeshauptstadt München als Anteilseigner der Flughafen München GmbH dahingehend beeinflusst werden, als dass sie ihrer Verantwortung insofern gerecht wird, Zuschüsse an die Flughafen München GmbH gemäß ihres Eigentumsanteils in Höhe von 23% mit zu tragen (rund 58 Millionen Euro).
Die Eigentümer (Anteilseigner) der Flughafen München GmbH sind zu 51% der Freistaat Bayern, zu 26% die Bundesrepublik Deutschland und zu 23% die Landeshauptstadt München.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben der Freistaat Bayern als auch die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Unterstützung für die Flughafen München GmbH angeboten. Zahlungen vom Freistaat Bayern und Bundesrepublik Deutschland können allerdings erst erfolgen, wenn sich die Landeshauptstadt München, ihren Anteilen gemäß ebenfalls an der finanziellen Unterstützung der Flughafen München GmbH beteiligt.
Derzeit verwehrt die Landeshauptstadt München diese Beteiligung.
Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) unterstützt diese Aktion gerne für den Erhalt der Arbeitsplätze.
Notlagentarifvertrag für Flughäfen
Einkommensverlust inklusive?
Anfang Dezember 2020 haben sich die verhandelnden Gewerkschaften (ver.di und dbb) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Sicherung der Arbeitsplätze während der Corona-Pandemie auf einen bundesweit geltenden Notlagentarifvertrag für Flughäfen geeinigt. Flughäfen, die diesen Tarifvertrag (TV) nicht anwenden wollen mussten dies bis zum 11. Dezember 2020 schriftlich erklären.
Weiterlesen: Notlagentarifvertrag für Flughäfen Einkommensverlust inklusive?
Einkommensrunde 2020 für Beschäftigte bei Bund und Kommunen
Einigung zum TVöD bei Bund und Kommunen!
Am Sonntag, den 25.10.2020 wurde in der 3. Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst zum TVöD für Bund und Kommunen ein differenziertes Tarifergebnis mit folgenden Eckpunkten erzielt.
Einkommensrunde 2020 für Beschäftigte bei Bund und Kommunen
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ergebnislos vertagt
Die erste Verhandlungsrunde zum TVöD für Bund und Kommunen vom 1. September 2020 wurden nach dem Austausch und Konkretisierung der sehr weit auseinanderliegenden gegenseitigen Vorstellungen ergebnislos vertagt.
Für die Bereiche Pflege und der Sparkassen werden gesonderte Verhandlungstische gebildet.
Die Verhandlungen werden am 19. und 20. September 2020 fortgesetzt.
München, den 1. September 2020
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